Balkonmarkise selbst anbringen?
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Nicht selten kann es sonst nämlich zu enormen Streitigkeiten mit diesem kommen, weil die Montage einer Balkonmarkise eine bauliche Veränderung am Mietobjekt bedeutet und dies nur nach Einwilligung des Eigentümers erlaubt ist. Auch wird der Vermieter sicher nur dann in die Montage einwilligen, wenn die Markise eine neutrale Musterung und Farbe aufweist. Andernfalls könnte seine Immobilie dadurch evtl. negativ auffallen. Wer sich die Einwilligung nicht vor der Montage einholt, der läuft außerdem Gefahr, die Markise auf eigene Kosten wieder demontieren zu müssen und auch die Kosten für die Beseitigung aller Schäden an der Mietsache zu übernehmen.
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