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Manche Mietwohnungen haben einen Schandfleck, der sich Badezimmer nennt. Das Kacheldekor wäre selbst im Altersheim verpönt, die Wanne verliert langsam die Emailleschicht, der Duschvorhang verschimmelt langsam, weil der Belüftungsschacht längst vom Staub zugesetzt ist, das Wasser tropft bräunlich aus braun-grünlich angelaufenen Leitungen.

Änderunge im Badezimmer durch den MieterIn solchen Extremfällen ist der Vermieter verpflichtet, die Bewohnbarkeit wieder herzustellen. Doch die meisten Badezimmer liegen zwischen den Extremen. In diesem Fall kann eine bauliche Veränderung oder Modernisierung des Badezimmers legal nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen – und dieser kann auch dann ablehnen, wenn der Mieter bereit ist, die Kosten selbst zu tragen.

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