Badveränderung in der Mietwohnung

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Änderunge im Badezimmer durch den MieterIn solchen Extremfällen ist der Vermieter verpflichtet, die Bewohnbarkeit wieder herzustellen. Doch die meisten Badezimmer liegen zwischen den Extremen. In diesem Fall kann eine bauliche Veränderung oder Modernisierung des Badezimmers legal nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen – und dieser kann auch dann ablehnen, wenn der Mieter bereit ist, die Kosten selbst zu tragen.

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