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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
HalloLiebe Community,

ich bin neu in dem Forum und hoffe auf Eure Tips.

ich habe heute eine "Bombe" mitbekommen.

Wir sind 2 Eingänge (wir mit 4 Parteien) und die andere Seite mit 12 Parteien.

Gibt separate Eingänge aber unten im Keller ist es durchgehend mit gemeinsamen ZUgang zur Tiefgarage und Waschküche.

Was wir nicht wussten: Die Waschküche wird verbrauchsmäßig umgelegt, also quasi Wasserverbrauch durch 16,egal wer wann und wieviel Wasser verbraucht. Wir waschen gerade einmal in der Woche und haben uns gewundert, daß manche mehrmals am Tag waschen. Durch eine Nachbarin meinte, es würde eine vom Nebeneingang ihre Wäsche ihrer Kneipe mitbringen und hier waschen. Bei EInzug wussten wir nichts von dieser GEmeinschaftsabrechnung. Wir müssen für ein halbes Jahr € 400,-!!!! nachzahlen. Jetzt wird mir auch so einiges klar.

2. PUnkt ist die Gartenpflege: Hier wird nach qm berechnet. DEr Nebeneingang hat etwa s kleinere Wohnungen von der qm-Größe. Nun wird das wohl so abgerechnet, daß wir mit den etwas größerern Wohnung die höheren Kosten zu tragen haben. Das kann doch nicht sein oder?

Gruß

Frank
Stichwörter: gemeinschaftswasser + rechtens

5 Kommentare zu „Gemeinschaftswasser rechtens???”

vemi aktiver Benutzer

Gemeinschaftsanlagen werden immer auf die gesamte Mieterschaft über die qm umgelegt. Wenn die Waschküche gemeinschaftlich genutzt werden darf, steht im Mietvertrag, dann fällt sie darunter.

In wiefern gewerbliche Mieter dort Ihre "gewerbliche" Wäsche waschen dürfen, weiß ich nicht.

Gruß Vemi

vemi aktiver Benutzer

Ach ja, betrifft auch die Grünanlage und die hier durch Pflege und Bewässerung entstehenden Kosten. Abrechnung immer über die qm.

FS61

hallo vermi,

alles klar, danke für die antwort, dass mit der gartenpflege lasse ich mir noch gefallen, aber dass mit dem wasser eben nicht.
meines erachtens steht das nicht in unserem standard-mietvertrag drin. aber dennoch kann es ja wohl nicht sein, wenn wir 1 x in der woche waschen, und andere 2-3 x am tag, daß wir die selben kosten anteilig zu tragen haben.
das werde ich mir unter keinen umständen gefallen lassen.

ich kläre das mit unserem vermieter - gespräch ist wohl dringend notwendig.

gruss und schönen feiertag noch

vemi aktiver Benutzer

Feiertag ist leider nicht - Berlin <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Wenn es nicht in deinem Mietvertrag steht, muss es herausgerechnet werden. So ähnlich wie die Betriebskosten einer Tiefgarage, wenn diese separat vermietet wird.

Gruß Vemi

FS61

Ok, werde ich mal im Mietvertrag nachschauen.

gruss nach berlin

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