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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nach einigem Suchen, und nichts gefunden - hier ein neues Thema:
Bin Hauptmieterin einer Wohnung seit ca. 2 Jahren - bin in eine neu renovierte Wohnung mit allen Geräten (nagelneue Geräte) eingezogen.
Nun ist meine Waschmaschine defekt - wäscht nicht mehr richtig oder irgendwas mit der Elektronik (was weiß ich als Frau schon ..pf) - muss die Reparatur nun der Vermieter oder ich als Mieter zahlen? Im Mietvertrag ist nichts für die Waschmaschinge geregelt, da steht lediglich, dass sie mitvermietet wird (es steht nur, dass ich die Gastherme warten muss, was doch gegen das neue Mietrecht ist, oder) ... jedenfalls, wer bezahlt nun??
Danke für Antworten ....
Stichwörter: reparatur + waschmaschine + mietrecht

4 Kommentare zu „Mietrecht, Reparatur Waschmaschine”

Der_Mario Experte!

Wenn sie laut Mietvertrag mitvermietet ist, ist sie also Teil der Mietsache.
Dann musst Du den Mangel.
In dem Fall muss der Vermieter zahlen. Also: Mangel schriftlich rügen, Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen, angemessene Frist setzen.

snufi

Ja, ich habe vor 14 Tagen bei der Hausverwaltung angerufen und dann persönlich die Mieterin, die gesagt hat, das ist meine Sache und mir eine Nummer gegeben. Da hab ich angerufen und heute einen Termin, also der gute Mann kommt in den nächsten Stunden zu mir und repariert ...!?!?!

Was tun? <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

<!-- s :) --><!-- s :) -->

Der_Mario Experte!

Dann ist doch gut. Sag ihm dann, dass er die Rechnung an den Vermieter schicken soll.

snufi

Ja, der hatte jetzt eben eine Rechnung schon mit auf meinen Name. Ich aber klug, hab nicht bezahlt und habe mir überlegt ich rufe die Firma an, dass die die Rechnung an die Vermieter senden sollen ...

Es war nur ein elektronischer Fehler oder sowas, es musste nichts ausgetauchst werden noch sonst was, trotzdem RE über 102,60€.

???????

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