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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Es gibt einen Haupteingang zum Flur über den man zum Eingang zu meiner Wohnung kommt. Nun habe ich meiner Freundin einen Nachschlüssel nur von meiner Wohnung nachmachen lassen - nicht vom Haupteingang.[/b:ea14a]
Ich berichtete meinem Vermieter, der im selben Haus wohnt, davon.
Er sagte dann, er fände es eine Unverschämtheit von mir, einfach ohne seine Zustimmung einen Zweitschlüssel nachgemacht haben zu lassen.
Ich solle doch mal in meinen Mietvertrag schauen.
Dort steht tatsächlich drin, dass ich nur 1 Schlüssel vom Haupteingang und 1 Schlüssel zu meiner Wohnung bekommen habe und dass das Anfertigen eines Zweitschlüsssels seiner Zustimmung bedarf.
Er ist übrigens im Besitz von den Ersatzschlüsseln zu meiner Wohnung.

Hoffentlich kann mir hier einer sagen, ob ich jetzt vertragswidrig gahndelt habe, oder ob diese Klausel nichtig ist.

Vielen Dank im Voraus.

MFG
paddyone
Stichwörter: ersatzschlüssel + lassen + nachmachen

4 Kommentare zu „Ersatzschlüssel nachmachen lassen”

Susanne Experte!

Ich bin der Meinung, dass diese Klausel nicht gültig ist, abgesehen davon, dass man als Mieter Anspruch auf mind. 1 Ersatzschlüssel hat. Dazu gibt es auch div. Urteile.

Du darfst aber als Mieter das Schloss Deiner Wohnungsabschlusstür austauschen, ohne Zustimmung und Info des VM. Schon in einem Fachgeschäft gibt es gute Schlösser zu kleinen Preisen. Tausche das Schloss aus und bewahr das Alte auf, um es bei Auzug wieder zurückbauen zu können. So kann wenigsten der Diskussion mit dem VM ob ein oder mehrere Schlüssel aus dem Weg gegangen werden.
Einen Schlüssel darf der VM nur mit Deiner Genehmigung einbehalten.

fin Experte!

Wie schon gesagt, dürfte die Regelung im Mietvertrag ungültig sein. Bei Auszug ist nur der nachgemachte Schlüssel dem Vermieter kostenlos mit zurückzugeben oder dessen Vernichtung zu beweisen.

Der Vermieter kann zwar einen Schlüssel einbehalten, dieser muß dann aber in einen versiegelten Umschlag gesteckt werden, den der Mieter auch sehen darf. Ohne das darf er keinen Schlüssel einbehalten.
-Das ist totaler Schwachsinn! Die Handhabung ist jedem selbst überlassen, aber der Vermieter darf nur einen Schlüssel behalten, wenn der Mieter damit einverstanden ist!!! die Mod-[/color:03370]
Statt einen Schlüssel für Ihre Freundin nachzumachen hätte ich auch ein neues Schloss eingebaut. Dann hätten Sie ruhiger schlafen können, nicht angeblich gegen den Mietvertrag verstoßen und so viele Schlüssel nachmachen können wie Sie wollen.
Das können Sie noch so machen, dem Vermieter nichts davon sagen und den bereits "unrechtmäßig" nachgemachten Schlüssel ihm abgeben, damit er zufrieden ist. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Rano Experte!

Der Vermieter kann zwar einen Schlüssel einbehalten, dieser muß dann aber in einen versiegelten Umschlag gesteckt werden, den der Mieter auch sehen darf. Ohne das darf er keinen Schlüssel einbehalten.[/quote:bde62]

Hier bitte mal die Quelle oder Grundlage für diese Regelung nennen!!

Gruß
Ralph

bauer86 29.09.2011 12:16

Hallo Zusammen,

schaut doch einmal hier gibt es günstige Angebote für einen Schlüsseldienst http://sicherheitstechnik-kloeppner.de/

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