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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben vor 1 1/2 Jahren ein Haus bezogen und alle anfallenden Kosten übernommen (Schornsteinfeger, Müll, Wasser, Abwasser, Heizung, Strom) nun teilte mir meine Vermieterin mit, dass ich für die 1 1/2 Jahre keine Grundsteuer bezahlt habe und nun 300 € zahlen musse. Mir kam dieser Betrag etwas zu hoch vor und ich fragte nach wie dieser zustande kommt. (Unser Haus steht seitlich versetzt zum Vermieterhaus wir haben 400m² Grundstück und 84 m² Wohnfläche auf dem Grundstück des Vermieters was 2400m² Grundstücksgröße hat). Meine Vermieterin teilte mir mit das die 200 € jährlich die ½ der Grundsteuer währe die Sie zahlt auf nachhaken, das wir doch nicht die ½ zahlen können, sagte Sie das wäre schon richtig so Sie hätte sich erkundigt außerdem wäre in dem Betrag auch die Gebäudeversicherung enthalten. Ich habe in meinen Mietvertrag geschaut und festgestellt das als Nebenkosten lediglich Grundsteuer und Müllgebühren aufgeführt sind die restlichen Posten die ich bist jetzt gezahlt haben sind dort nicht angegeben. Ich habe bis jetzt auch noch keine Betriebskostenabrechnung erhalten. Das Wassergeld haben wir uns geteilt obwohl meine Vermieter einen Pool haben und dadurch deutlich mehr Wasser verbrauchen. Im Internet habe ich nachgelesen, dass man lediglich die Betriebskosten zu zahlen hat, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind.
Meine Frage ist das wirklich so muss ich Schornsteinfeger, Abwasser, Wasser, Gebäudeversicherung nicht zahlen?
Muss ich die ½ der Grundsteuer zahlen obwohl unser Grundstück viel kleiner ist?
Kann der Vermieter mir kündigen wenn ich mein Recht durchsetze?
Wie würdet Ihr reagieren?

0 Kommentare zu „Betriebskosten sind nicht im Mietvertrag aufgeführt”

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