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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe gerade eine neue Wohnung bezogen und einen Mietvertrag für zwei Jahre mit Staffelmiete unterzeichnet. Ich weiß aber jetzt schon, dass ich spätestens in 1 1/2 Jahren aus beruflichen Gründen wegziehen muss. Gilt für mich trotz meiner Unterschrift die neue Regelung mit den drei Monaten, oder kann der Vermieter auf den zwei Jahren bestehen. Und falls dem so ist, muss der Vermieter einen (bzw. drei) Nachmieter akzeptieren, wenn ich aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt muss /will/ kann? Oder ist es selbst dann noch individuelle Ermessenssache?
Vielen Dank für eure Hilfe
Azuicia

0 Kommentare zu „Neues 3-Monate Kündigungsrecht auch bei Staffelmiete?”

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