Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

erstmal ein super Forum hier. Habe folgendes Problem nachdem mein Vater letzte Woche eine Abmahnung die 1. geschickt hat wegen Ruhestörung ( wir kamen 3 Uhr Nachts nachhause haben uns ca 15 Minuten unterhalten, alle Fenster waren auf wegen der Hitze). Möchte ich jetzt ausziehen. Wir haben keinen Mietvertrag und mein Vater macht öfter solche Aktionen von wegen baden ist zu teuer duscht nicht so lange und und obwohl wir uns an Wasserkosten Anteilsmaessig beteiligen. Besuch dürfen wir auch nicht spät mitbringen.
Kann ich zum 30.6.05 kündigen mit dem Argument so von wegen fühle mich in meiner Freiheit eingeängt und will den weiteren Hausfrieden nicht stören oder muss ich die gesetzliche Kündigungszeit einhalten. Desweiteren habe ich das Problem dass ich die Miete immer bar am ersten als Vertrauensbasis gegeben habe, weil es ja mein Vater ist. Kann er mir jetzt 15 Jahre zurück fordern? Wie gesagt es besteht kein Mietvertrag.

Danke für eure Antwort
Gruss CRobinC01

1 Kommentar zu „Stillschweigendes Mietverhältnis Vater - Tochter Kündigung”

capo Experte!

Doch, es besteht ein Mietvertrag. mündlich ist wie eine Niederschrift.
unbegrenzte MV auf Lebenszeit. Kündigungsfristen sind wie beim normalen Vertrag. 15 Jahre (bei Mietzahlungen) bedeutet 3 Monate für dich und 9 Monate für den Vater (Vermieter)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.