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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich brauch juristischen Rat!!!

Ich bin zum 31.03.04 aus meiner bisherigen Mietwohnung ausgezogen in der ich seit dem 01.01.1995 lebte. Nun kommt mein Vermieter und möchte das verbrauchte Wasser für diesen Zeitraum (10 Jahre) abrechnen. Die Zahlen der Wasseruhr wurde bei Ein- und Auszug abgelesen. Zu Beginn wurde mündlich vereinbart, dass ich 100DM Heizöl zahle, d.h. ich habe keinen schriftlichen Mietvertrag. Ich habe in den gesamten 10 Jahren keine Jahresabschlussrechnung für das verbrauchte Heizöl erhalten. In dem Wohnhaus sind 6 Parteien, die an einer Heizanlage hängen. Wasseruhren sind in der Wohnung vorhanden, jedoch keine Messgeräte zur Aufnahme der Heizleistung.

Ich war noch kurz zur Schlüsselübergabe persönlich bei meinem Vermieter und da hat er mir eine Rechnung für dem Wasserverbrauch der letzten 10Jahre von 2450€ vor die Nase gehalten. Die Rechnung wurde mit der Grundlage den heutig gültigen qm-Preis berechnet. Der Wasserpreis hat sich aber meines wissens nach in den letzten 10 Jahren verändert.

Wie soll ich reagieren wenn ich per Einschreiben diese Nachforderung erhalte.
Stichwörter: nachforderung + wasser

0 Kommentare zu „Nachforderung Wasser”

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