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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
zum sachverhalt:

ich und ein kumpel sind vor zwei jahren in einen laden gezogen. mit dem vermieter wurde damals vereinbart, dass wir die umbau und renovierungsarbeiten ausführen und er die materialien stellt.
zum damals wurde kein protokoll erstellt, weil ja noch nichts da war, was zu protokollieren gewesen wäre.
heute war nun die wohnungsübergabe. auch dieses mal haben wir kein protokoll erstellt. jedoch hatten wir zwei zeugen von und aus mitgebracht (hausverwalterin und bekannte des mitbewohners)
die wohnungsübergabe verlief ganz gut. der vermieter hat nichts beanstandet, besser gesagt, er hat von uns keine nachbesserungsarbeiten verlangt, auch wenn er über unsere silikonfugen nicht glücklich war.

Frage:

was kann uns nun passieren? kann er nun im nachhinein noch forderungen stellen, oder sind die zwei zeugen so gut wie ein schriftliches protokoll?
Stichwörter: kein + übergabeprotokoll

0 Kommentare zu „kein übergabeprotokoll”

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