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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es handle sich dabei um eine versteckte Maklergebühr, die weder dem Eigentümer noch dem Verwalter zustehe, urteilten die Richter. Eine Mieterin hatte auf die Rückzahlung von 152 Euro geklagt, die sie für die Erstellung ihres Mietvertrages gezahlt hatte.
Stichwörter: ausstellung + kostenlos + mietvertrages

0 Kommentare zu „Ausstellung des Mietvertrages muss kostenlos sein”

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