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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sie kennen die Argumentation: Alles wird teurer. Nur weniges günstiger. Gelegentlich sind deswegen Änderungen der Nebenkosten nicht zu vermeiden. Klar, dass Ihr Vermieter diese Betriebskostenerhöhungen anteilig an Sie weitergibt. <br />
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Vorauszahlungen <br />
Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung, dass die bisherigen Vorauszahlungen wegen einer Preissteigerung oder Reduzierung der Preise unangemessen war, kann sie entsprechend angepasst werden.<br />
Bei einer Preissenkung werden Sie dies als Mieter schriftlich von Ihrem Vermieter verlangen, bei einer Kostensteigerung Ihr Vermieter von Ihnen. <br />
Pauschalen <br />
Zahlen Sie Ihre Betriebskosten vereinbarungsgemäß pauschal, ist eine Erhöhung der Betriebskosten nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.<br />
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Der Vermieter muss Ihnen dann schriftlich den Grund der Erhöhung erklären. Dabei hat er eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Betriebskostenbelastung beizufügen. Fehlt sie, brauchen Sie nichts zu unternehmen, denn die Erhöhungserklärung ist unwirksam. <br />
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