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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Stolpe bezeichnete das Wohngeld als unverzichtbares Element sozialer Wohnungspolitik. Zwar werde nach dem Willen der Bundesregierung im Rahmen der Hartz IV-Maßnahmen eine Neuregelung der Wohnkostenhilfe für die Bezieher von Transfereinkommen vorgenommen. Damit strebe man aber lediglich eine Verwaltungsvereinfachung an. Wer Wohngeld bezieht - ohne Sozial- oder Arbeitslosenhilfe zu erhalten - soll nicht schlechter gestellt werden. Im Rahmen des so genannten Tabellenwohngeldes bleiben die Rechtsansprüche bestehen, erklärte Stolpe. <br />
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"Wir hoffen, dass nach diesem klaren Ministerwort ein Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 15. Dezember 2003, eine nachhaltige Kürzung des Wohngeldes für den Zeitraum ab Januar 2005 vorzubereiten, nicht mehr umgesetzt wird", sagte Rips. Kürzungen bei Subventionen und Sozialleistungen dürften nicht über einen Kamm geschoren werden. Ob Wohngeld gezahlt wird und wie hoch es ausfällt, hängt vom Gesamteinkommen der Haushaltsangehörigen und von der Höhe der monatlichen Wohnkosten ab. Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt. Scheu ist dabei keineswegs angebracht, denn Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. <br />
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Grundsätzlich steht Wohngeld Mietern und Wohnungseigentümern zu. Mieter können es als Mietzuschuss beantragen. Eigentümer eines Eigenheimes bekommen es gegebenenfalls als Lastenzuschuss für ihr selbst genutztes Haus. Studenten und Auszubildende, die Bafög beziehen oder von ihren gut verdienenden Eltern unterstützt werden, haben dagegen keinen Anspruch auf Wohngeld. Rückwirkend wird kein Wohngeld bewilligt. Quelle. WELT.de<br />
Stichwörter: wohngel + kürzung

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