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Wespennest - Beseitigung: Der Mieter kann vom Vermieter die Erstattung der für einen Feuerwehr-Einsatz zur Beseitigung von Wespennestern gezahlten Kosten verlangen. Wegen der nicht unerheblichen Gefahr für die Bewohner kann der Mieter die Wespennester auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter entfernen lassen. (AG Meppen 8 C 92/03, Urteil vom 11.3.2003, WuM 2003, 357)
Stichwörter: konkurrenzschutz

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