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Auslegung einer Mietzinsanpassungsklausel

Die Klausel eines Mietvertrages Zur Gewerberäume, es solle nach fünf Jahren überprüft werden, ob der Mietzins noch der ortsüblichen Miete entspreche, bedeutet Vereinbarung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Maßgeblichkeit der ursprünglichen Äquivalenzvorstellung, womit eine Herabsetzung bei allgemein gestiegenem Mietzinsniveau ausgeschlossen wird. (Leitsatz der Redaktion) OLG Schleswig, Urteil vom 24. 6. 1992 - 4 U 76/91
Stichwörter: abnahme + teppichboden

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