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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der strickten Fragebögen als den kostenpflichtigen Auskünften der Datenbanken oder Dateien. <br />
Grundsätzlich sind Vermieterfragen und auch entsprechende Fragebögen zulässig. Der <br />
Vermieter kann fragen, was er will, dem Mieter steht es völlig frei, ob er antwortet oder nicht. <br />
Allerdings, in der Praxis bedeutet keine Antwort auch keine Wohnung. <br />
Ratsam ist es deshalb, dass Mieter die Fragebögen von Verwaltung, Makler oder Vermieter <br />
komplett ausfüllen. Wahrheitsgemäß müssen Mieter nur die Fragen beantworten, an denen er <br />
Vermieter tatsächlich ein berechtigtes Interesse hat, zum Beispiel nach dem Einkommen, dem <br />
Arbeitsplatz, wer und wie viele Personen einziehen. Für alle anderen Fragen gilt: Der Mieter kann <br />
antworten, was er will. Er kann die Antwort geben, von der er glaubt, dass sie dem Vermieter am <br />
besten gefällt, oder er kann ganz einfach schummeln. <br />
Das gilt für Fragen, ob Kinder geplant sind, ob die Ehefrau schwanger ist, ob der Ehepartner <br />
Ausländer ist, wie man sich eine ideale Wohnungseinrichtung vorstellt, ob man Mitglied einer <br />
Partei oder Mitglied im Mieterverein ist <br />
<br />
Stichwörter: gläserne + mieter

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