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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Das gilt auch, wenn ein schon mündlich bestehender Mietvertrag nur schriftlich abgefasst werden soll (LG Koblenz, Az. 1 S 109/99 N, aus: Tsp 23.09.00, S. 121) <br />
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Eine Vertragsänderung in der Wohnung des Mieters fällt nur dann nicht unter das Haustürwiderrufsgesetz, wenn der Mieter den Vermieter zu diesem Zweck in seine Wohnung bestellt und die Initiative zur Vertragsänderung ergriffen hat. Die Beweislast hierüber trägt der Vermieter. (AG Köln, Az. 216 C 40/97, aus: WM 6/99, S. 324) Kommt der Vermieter allerdings überraschend eine Stunde früher als verabredet, gilt wieder das Haustürwiderrufsgesetz. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Az. 4 C 293/97, aus: Tsp 23.09.00, S. 121) <br />
Stichwörter: haustürwiderrufsrecht

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