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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Fernwärme

Hat der Vermieter die vom Versorgungsunternehmen gelieferte Fernwärme nicht bezahlt, darf das Versorgungsunternehmen, je nach Gestaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die weitere Lieferung einstellen. Das gilt auch, wenn die Mieter an den Vermieter die Heizkosten bezahlt haben, der Vermieter die Zahlung aber nicht weitergeleitet hat. Allerdings muss das Versorgungsunternehmen bei Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts den Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigen (BGH, Az. VIII ZR 190/90) und die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren (OLG Hamm, Az. 15 W 79/93). Ist für die Zukunft die Bezahlung gesichert, darf die Belieferung mit Fernwärme nicht zurückbehalten werden.
Stichwörter: fernwärme

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