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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Besuch

Es gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Herren- oder Damenbesuch handelt (LG Duisburg, WM 75, 123; AG Tübingen, WM 79, 77; AG Hannover, WM 72, 47). Wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, geht den Vermieter nichts an.

Quelle: DMB
Stichwörter: besuch

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