Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietverträge dürfen für einen bestimmten Zeitraum das gesetzliche Kündigungsrecht ausschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit gaben die Richter der Klage eines Vermieters statt, der eine Wohnung für unbefristete Zeit vermietet hatte. <br />
In einem handschriftlichen Vertragszusatz hatte er mit den Mietern vereinbart, dass diese für die Dauer von 60 Monaten auf ihr Kündigungsrecht verzichteten. Noch bevor die Mieter in die Wohnung einzogen, kündigten sie den Vertrag schon wieder und zahlten lediglich für den ersten Monat eine Miete. Der Kläger fand nach drei Monaten neue Mieter für seine Wohnung und verlangte für die Zeit des Leerstands zwei Monatsmieten. Das Amtsgericht und das Landgericht Krefeld hatten seine Klage abgewiesen. Erst der VIII. Zivilsenat des BGH gab ihm Recht. <br />
<br />
Nach Überzeugung der Bundesrichter verstößt der Mietvertrag nicht gegen das im September 2001 reformierte Mietrecht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch seien zwar Regelungen unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Fristen zur ordentlichen Kündigung abweichen. Aber mit dem vereinbarten Kündigungsverzicht würden die einzuhaltenden Kündigungsfristen nicht verändert, betonten die Richter. <br />
<br />
Die Frage, mit welcher Frist das Mietverhältnis gekündigt werden könne, stelle sich erst, wenn dem Mieter ein Kündigungsrecht zustehe. Genau dies werde aber durch den vertraglichen Verzicht für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen. Der Gesetzgeber habe die Vertragsfreiheit zwischen Mietern und Vermietern stärken wollen. (Az: VIII ZR 81/03) (dpa)<br />
Quelle:KSTA<br />
Stichwörter: aktuell + kündigungsfrist

0 Kommentare zu „!Aktuell Kündigungsfrist!”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.