Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nein. Wenn allerdings möbliert vermietet wird, gelten einige Regelungen des Mietrechts, die den Schutz des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum betreffen, nicht. Vgl. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Stichwörter: sondervorschriften

0 Kommentare zu „Sondervorschriften”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.