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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Belu41: Von welchen Rentenbetrag geht die Wohngeldstelle aus, vom Bruttobetrag, oder Nettobetrag?<br />
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Winckelmann: vom Bruttobetrag<br />
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elz: Gibt es einen Maximalbetrag für Nebenkosten, z.B. prozentual zur Miete, den Abschlussberechnungen nicht überschreiten dürfen? Konkret: Darf bei einer Miete von ca. 1.300 Euro und einem Nebenkosten-Abschlag von ca. 200 Euro eine Nachforderung (hauptsächlich Heizkosten) von 4.000 Euro erhoben werden? <br />
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Winckelmann: Nein, es gibt keinen Maximalbetrag, aber ich würde die Abrechnung unbedingt überprüfen lassen.<br />
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Thomas Kramer: Nebenkosten sind Kosten, die der Mieter verbraucht - und es gibt 17 erlaubte gesetzliche Nebenkostenarten<br />
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geissler: Unserer Vermieter hat in der Vergangenheit öfter das von uns gemietete Haus ohne Voranmeldung betreten. Ist das im Nachhinein noch ein Kündigungsgrund? (Jetzt fragt er immer vorher) <br />
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Winckelmann: Nein, wenn das Ereignis schon länger zurückliegt und nichts unternommen wurde.<br />
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Marlies Metzner: Vermieter hat uns wegen Eigenbedarf nun gekündigt, seit Freitag hat er den Schimmel anerkannt, weil ein Gutachter eingeschaltet werden sollte, wer zahlt nun den Umzug?<br />
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Thomas Kramer: Erst rügen, auf Abhilfe drängen, mindern erst später. An alle harten Schimmelopfer: Lieber ausziehen, das sind meist endlose Geschichten ohne Ende mit viel Ärger und Gesundheitsgefahr, vor allem für Kinder.<br />
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cabito: ich habe feuchtigkeitsschäden in drei räumen meiner wohnung. der mangel wurde vom vermieter besichtigt. er gestand eine mietminderung von 9-12% zu. ich habe aber um 15% gekürzt. war das im bereich des zulässigen?<br />
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Thomas Kramer: 12% sind nicht 15%, ist immer Verhandlungssache. <br />
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Karl Martin: Wenn in einer Gemeinde kein Mietspiegel vorhanden ist, kann der Vermieter dann den Mietspiegel der Nachbargemeinde heran ziehen, um Mieterhöhungen durchzusetzen?<br />
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Winckelmann: Unter Umständen, falls vergleichbar, ja.<br />
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mariaonli: Gruß aus Köln: Nach fünf Jahren hat unser Vermieter die Miete um 6,6 % erhöht, allerdings nicht differenzert, ob sich die Erhöhung nun auf den Kaltmietenanteil, Betriebskosten oder Heizkosten bezieht. Bisher haben wir noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten., was wir eigentlich ganz gut finden. Kann der Vermieter für die Vergangenheit eigentlich noch nachträglich eine Nebenkostenabrechnung erstellen oder verjährt der Anspruch irgenwann? Halten Sie 6,6 % Mieterhöhung, selbst wenn sie sich nur auf die Kaltmiete bezieht, für viel?<br />
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Winckelmann: Schreiben überprüfen lassen, möglicherweise ist es nicht gültig.<br />
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emmes: es soll eine türsprechanlage installiert werden, muß ich mit mieterhöhung rechnen. obwohl ich nicht zugewilligt habe <br />
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Winckelmann: Ja<br />
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Toschi2609: bin zum 30.06.02 aus meiner alten whg. ausgezogen. vermieter hält mietkaution zurück mit der mündlichen begründung schönheitsreüparaturen müssen noch ausgeführt werden. gibt es verjährungsfristen?<br />
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Winckelmann: Ja.<br />
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mariaonli: Halten Sie eine Betriebskosten- und Heizkostenpauschale von 2 Euro pro qm für angemessen, also halbwegs üblich ? <br />
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Winckelmann: Ja, z.B. für Großstädte wie Frankfurt/ M. üblich<br />
Quelle:zdf.de mieter-chat<br />
Stichwörter: nebenkosten + max

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