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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter müssen für finanzielle Versäumnisse des Vermieters nicht gerade stehen. Nach einem Urteil des Landgerichts München muss der Mieter zu wenig gezahlte Miete nicht nachzahlen, wenn der Vermieter es vergisst, die Korrektheit des per Lastschrift abgebuchten Betrags regelmäßig zu überprüfen (AZ: 14 S 17240/01). Dem Vermieter war in dem betreffenden Fall erst nach Jahren aufgefallen, dass zu wenig Miete eingezogen worden war. Die beiden Vertragsparteien hatten eine Staffelmiete vereinbart<br />
Quelle:Welt.de
Stichwörter: einzugsermächt

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