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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ob gekaufte oder vom Eigentümer verfaßte Texte - in Mietverträgen wimmelt es von unwirksamen Klauseln. Mieter dürfen den Vertrag trotz dubioser Vereinbarungen getrost unterschreiben. Denn an rechtswidrige Abmachungen sind sie später nicht gebunden. <br />
Einige Beispiele ungültiger Passagen aus der Praxis der Mietervereine: <br />
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• Wird durch Bauarbeiten ein Wohnraum unbewohnbar, so begnügt sich der Mieter mit dem Rest der Wohnung.<br />
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• An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit 35 Prozent.<br />
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• Zwischen 22 und sechs Uhr ist Baden verboten.<br />
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• Warmen Wasser gibt es nur zwischen sieben und 22 Uhr.<br />
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• Nach 22.30 Uhr ist eine Zimmertemperatur, auch im Winter, von zwölf Grad Celsius vertragsgemäß.<br />
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• Zehn Prozent Mietzuschlag, wenn Bekannte, Freunde oder Partner des Mieters länger als drei Wochen in der Wohnung leben.<br />
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• Die Wohnung darf nur mit Schuhen betreten werden, deren Absätze mindestens einen Durchmesser von 30 Millimeter haben.<br />
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• Das Halten von Haustieren ist unzulässig.<br />
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• Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen.<br />
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• Der Vermieter darf einen geeigneten, auch unterschiedlichen Maßstab, für die Verteilung der Betriebskosten bestimmen.<br />
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• Schönheitsreparaturen müssen von Fachhandwerkern ausgeführt werden. Teppichböden müssen von einer Fachfirma gereinigt werden.<br />
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• Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, zu entrichten. Diese Passage ist ungültig, wenn gleichzeitig - auch an anderer Stelle - vereinbart ist: Die Aufrechnung gegen Mietzinsforderungen ist ausgeschlossen, soweit der Mieter nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend macht.<br />
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• Der Mieter zahlt dem Vermieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von ... Mark, fällig vor Einzug.<br />
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• Eine Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.<br />
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• Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />
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• Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluß dieses Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters.<br />
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Quelle: Deutscher Mieterbund <br />
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Stichwörter: klausel + mietvertrag

0 Kommentare zu „Mietvertrag Klausel!”

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