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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Blumenkästen müssen aber so befestigt sein, das diese bei starkem Wind nicht herabstürzen können, auch darf der Nachbar durch die Balkonnutzung nicht beeinträchtigt werden (Landgericht Berlin AZ 67S127/02) entschied, dass eine Mieterin ihre Balkonpflanzen zürückschneiden mußte, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons überhängen konnten!
Stichwörter: balkon

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