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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Um Ärger zu vermeiden, sollte Mieter und Vermieter beim Auszug die Wohnung begehen und im Protokoll den Zustand der Mietwohnung festhalten.<br />
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Für Schäden die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten worden sind, kann der Mieter später nicht mehr Haftbar gemacht werden.<br />
Stichwörter: auszugÜbergabe + protok

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