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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe, nachdem ich eh nochmal gefragt hab ob ich früher aus Zeitmietvertrag rauskomme, eben gelesen daß meine Vermieterin den Zeitmietvertrag nicht begründet hat im Mietvertrag. Sie hat nur die Spanne von 2 Jahren eingetragen und die Gründe zur Begründung darunter nicht ausgefüllt. Hab ich vielleicht Glück und der Zeitmietvertrag ist dadurch ungültig und ich kann regulär mit 3 Mon Frist kündigen??????
Und noch eine Frage...meine Vermieterin kommt immer unangemeldet. Allerdings wird wohl, aufgrund der gravierenden Mängel der Wohnung, ein Streit nicht vermeidbar sein. Die Dame gehört zur Gattung der Vermieter die Geld haben wollen aber nichts dafür wollen. Wie ist denn die Rechtslage. Muss ich sie denn in meine Wohnung lassen wenn sie vor der Tür steht oder kann ich auch die Tür wieder zumachen bzw. habe ich das Recht sie der Wohnung zu verweisen wenn sie mal drin ist und "ausfallend" wird?

Gruss Elke
Stichwörter: grundungültig + ohne + zeitmietvertrag

4 Kommentare zu „Zeitmietvertrag ohne Grund=Ungültig?”

Gast Experte!

Genau das ist auch mein Anliegen!!!!

Wer dazu etwas weiß bitte schnell. <!-- s :D --><!-- s :D -->


DAnx

X

capo Experte!

Habe, nachdem ich eh nochmal gefragt hab ob ich früher aus Zeitmietvertrag rauskomme, eben gelesen daß meine Vermieterin den Zeitmietvertrag nicht begründet hat im Mietvertrag. Sie hat nur die Spanne von 2 Jahren eingetragen und die Gründe zur Begründung darunter nicht ausgefüllt. Hab ich vielleicht Glück und der Zeitmietvertrag ist dadurch ungültig und ich kann regulär mit 3 Mon Frist kündigen??????[/quote:4f9e3]

Jupp, is so. Ungültig


Und noch eine Frage...meine Vermieterin kommt immer unangemeldet. Allerdings wird wohl, aufgrund der gravierenden Mängel der Wohnung, ein Streit nicht vermeidbar sein. Die Dame gehört zur Gattung der Vermieter die Geld haben wollen aber nichts dafür wollen. Wie ist denn die Rechtslage. Muss ich sie denn in meine Wohnung lassen wenn sie vor der Tür steht oder kann ich auch die Tür wieder zumachen bzw. habe ich das Recht sie der Wohnung zu verweisen wenn sie mal drin ist und "ausfallend" wird?[/quote:4f9e3]

Auch das -- Jupp -- Sie muss sich Mindestens 24 Stunden vorher anmelden.

Capo

Gast Experte!

Baerchichi hat folgendes geschrieben:

Und noch eine Frage...meine Vermieterin kommt immer unangemeldet. Allerdings wird wohl, aufgrund der gravierenden Mängel der Wohnung, ein Streit nicht vermeidbar sein. Die Dame gehört zur Gattung der Vermieter die Geld haben wollen aber nichts dafür wollen. Wie ist denn die Rechtslage. Muss ich sie denn in meine Wohnung lassen wenn sie vor der Tür steht oder kann ich auch die Tür wieder zumachen bzw. habe ich das Recht sie der Wohnung zu verweisen wenn sie mal drin ist und "ausfallend" wird?


sind die Mängel so gravierend, dass Gefahr im Verzug ist und die Vermieterin deswegen Eintritt verlangt?

Dann Vorsicht : Sie machen sich u.U. schadenersatzpflichtig, Falls sie da Reparaturen/Begutachtungen und ähnliches nicht dulden.

Gruss det11

Baerchichi aktiver Benutzer

@det11

Meine Vermieterin hält ihren selbst, absolut laienhaft ausgebauten Dachboden für die schönste Wohnung der Welt. Z.b. läuft im Bad durch die Holzdecke an einer Stelle Wasser rein wenn es draussen heftig regnet. Das hab ich ihr auch schon gesagt. 3 Tage später kam sie, es regnete nicht, und sie meinte daß es ja jetzt wenig Sinn hätte nachzusehen weil man ja jetzt nicht erkennen kann wo es war. Sie hat mir einen Stellplatz versprochen denn ich nicht nutzen kann weil ich sonst, bei Regen, einen Abschleppdienst brauche um wieder rauszukommen. Auch dieses Problem ist ihr bekannt und interessiert sie nicht weiter.....uns so könnte ich ewig weiter machen.....und hier sind Dinge die nicht mehr lustig sind, eiskalte Wohnung im Winter, der Mader läuft mir hier im Speicher rum, die Wohnung ist 25% kleiner als im Mietvertrag angeben....usw....jedenfalls lauter Dinge die man bei der Besichtigung nicht gesehen hat und man erst merkt wenn man darin wohnt.
Und im Moment hab ich so und so schon andere Dinge im Kopf und will jetzt nicht unbedingt mit ihr streiten. Wenn sie allerdings weiterhin so "nachlässig" ist dann werde ich wohl auf meinem Recht behaaren müssen. Und wie sie da reagiert weiss ich jetzt schon. Und wenn sie kommt um zu streiten dann will ich da in Zukunft nen Zeugen dabei haben.

Was ich also damit sagen will, die Vermieterin kommt nicht um hier was zu reparieren oder sonst was. Das wäre zur Abwechslung mal ne schöne Abwechslung

Gruss Baerchichi

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