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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In einer Altbauwohnung löst sich die Tapete von den Wänden.

Nun hat der Vermieter die Mängelbeisirigung beauftragt.

Muß ich auf eigene Kosten Firmen bestellen, die Regale etc. abbauen, damit die Mängel beseitigt werden ? Oder ist das Sache des Mängelbeseitigers ?

Danke für einen Hinweis. T.

0 Kommentare zu „Mängelbeseitigung - Mitwirkungspflicht ?”

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