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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es geht um folgendes, nach der Trennung von meinem Mann war ich noch allein eine Zeit in unserer gemieteten Doppelhaushälte, musste dann aber auc finanziellen Gründen ausziehen. Hab mir dann eine 3-Zimmer DG Wohnung mit meinen beiden Kids genommen. Die Wohnung an und für sich ist schon nicht so toll, siehe unten, ein anderer Beitrag von mir, aber "bezahlbar" (allerdings nicht mehr wenn man nach den tatsächlichen QM geht).
Jedenfalls hat sich bei mir und meinem Mann einiges getan in den letzten Monaten und wir wollen es nun wieder miteinander versuchen. Allerdings ist die derzeitige Wohnung zu klein für uns vier. Es sind zwar 90qm und 3 Zimmer, aber ohne Keller, nur Abstellraum in der Wohnung, ohne Autostellplatz (hatte ich allein ja nicht). Und das nächste ist, es ist eine DG Wohnung. Mein Mann ist 2 Meter, im Bad kann er nichtmal vorm Waschbecken gerade stehen, Abstellraum ist nur schräge, brauch er garnicht rein und auch sonst ist nur die Hälte der Zimmer für ihn ungebückt begehbar. Zum Waschbecken in der Küche kann er auch nicht normal hin weil da auch schon die Schräge ist.
Jetzt hab ich aber die Wohnung nur bekommen unter der Bedingung 2 Jahres Vertrag. Allerdings sind im Mietvertrag keine Gründe angegeben für die zeitliche Begrenzung.
Kommen wir da irgendwie früher raus? Es offenbaren sich hier nur Probleme...eins nach dem anderen. Und zu viert wäre das kein Zustand hier.

Gruss Baerchichi

Alter Beitrag:
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Hallo, ich glaub ich hab mir meiner Wohnung in die vollen Gegriffen. Leider blieb mit nach der Trennung von meinem Mann nichts anderes übrig als schnell ne Wohung zu suchen....also.....zum einen hab ich festgestellt daß die Wohnung, im Vertrag mit ca. 120qm angegeben nur so ca. 90qm hat da Dachgeschosswohnung. Dann ist es im Winter eisig kalt über nacht in der Wohnung, die Heizkörper nachts komplett kalt was für mich heisst daß ich erstmal bis ca. 10 Uhr vormittag warten muss bis ich wieder 20 Grad in der Wohnung hab. Und recht viel wärmer wird es dann auch nicht. Die Holzdecken, Panelle, schieben sich langsam auseinander und es sind überall Spalten durch die mir die Warme Luft dann einfach abhaut. Im Speicher verreckt man dagegen fast vor Hitze.Dann stinkt es immer wieder total nach Kanal in der Wohnung, ich vermute fast das Abluftrohr endet irgendwo im Dachboden und geht nicht nach aussen.
Leute, was soll ich machen. Ich hab totale Angst mich mit meiner Vermieterin anzulegen, ich hab so schon genug Stress mit der Scheidung. Welche Mindminderung würde mir denn in dem Fall zustehen und wie würdet ihr euch verhalten?
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Gruss Baerchichi
Stichwörter: früher + kommen + vertrag

1 Kommentar zu „Kommen wir früher aus Vertrag?”

Gast Experte!

Hallo Baerchichi,

zum 1. Teil: Wenn Du früher aus der Wohnung raus willst, kannst Du selber einen Nachmieter Suchen! Hier gibt es auch gesetze, wie oft und warum der Vermieter den Interessenten ablehnen darf.

zum 2. Teil: das mit den qm ist ärgerlich - aber wenn im Mietvertrag nicht qm *mal* € als Mietpreis angegeben ist, kann man da wohl nichts machen. Zu der minderung - keine ahnung <!-- s :-( --><!-- s :-( -->

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