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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin noch Mieter eine Wohnung, die ich mit einer 3 Monats Kuendigungsfrist zum Ende Mai hin gekuendigt habe. Seit einem Monat bin ich de facto aus der Wohnung ausgezogen.
Nun ist in der Kueche der Wohnun ein Schaden aufgetreten. Die Küche in der Mietwohnung ist ~ 20 Jahre alt. Leider habe ich beim Kochen einen Brandfleck auf der Küchenplatte erzeugt. Ich habe versucht den Schaden zu beheben, indem ich die Platte mit feuer- und scheuerfestem Bootslack (in einer leicht anderen Farbe) überzogen habe. Da die Vermieterin der Ansicht war, dass die Reparatur nicht fachgerecht ist, habe ich meine Haftpflichtversicherung eingeschalten, die auch einen Sachverstaendigen schicken wollte dies zu prüfen.

Hier das Problem: Als ich letzten Samstag in der Wohnung war mit dem Heizungsableser fiel mir auf, dass irgendwer (wohl ein Handwerker) meinen Geschirrspueler aus der Kueche entfernt hatte und die Kuechenplatte ausgetauscht hatte.

Meine Frage: Ist sowas zulaessig, dass die Vermieterin ohne mein Wissen Handwerker in die Wohnung schickt (ueber den Makler, der hatte ein Schluesselpaar zur Wohnungsbesichtigung von Interessenten) obwohl mein Mietvertrag noch bis Ende Mai laeuft? Wie kann ich mich dagegen wehren, vor allem da ich nun nicht mehr beweisen kann ob die Reparaturarbeit an der Platte "fachgerecht" war ?
Muss ich nun die Platte samt Einbaukosten bezahlen? Darf die Vermieterin ueberhaupt ohne mein Wissen (auch wenn ich nicht mehr in der Wohnung wohne, aber einen aktiven Mietvertrage besitze) in der Wohnung etwas umbauen (vor allem vor der Abnahme der Wohnung) ?

Vielen Dank fuer eure Hilfe,

Martin

Nachtrag: Wieso sind eigentlich Alle Beitraege als "Wichtig" gekennzeichnet? Da muss man den eigenen Beitrag ja auch als "Wichtig" kennzeichnen :P

6 Kommentare zu „Eigenmächtiger Ausbau der Küchenplatte durch die Vermieterin”

alex29 Experte!

Hallo!

Also, mit dem Überlackieren der Küchenplatte hat die VM wohl ein Problem. Das finde ich aber erst mal nicht so schlimm. Die Haftpflicht übernimmt in solchen Fällen i.d.Regel den Schaden.
Problem ist: Du hast der VM wohl nicht Bescheid gegeben, dass du deine Haftpflicht dafür in Anspruch nehmen willst. So kann dir keine Haftpflicht was bezahlen, der Schaden ist ja schon behoben und wenns so weiterläuft zahlst du den Zeitwert der Küchenplatte.
Also: Ganz schleunigst die VM anrufen, nach der Handwerksfirma fragen und die Platte ausfindig machen. Die Sache erklären. Ist die Platte weg, hast du 2 Möglichkeiten: Den Zeitwert der neuen bezahlen oder dich "stur" stellen. Problem hier: das du der VM wohl nicht gesagt hast, dass du das über die Haftpflicht machen willst. Das ist Mist und wenns zum Anwalt geht, wird der dir sagen wie die Erfolgsaussichten in dem Fall sind.
Was ich viel verwunderlicher finde und wovon du nix mehr schreibst: Die Spülmaschine! Wenn ichs richtig verstanden habe ist das dein Eigentum (funktionierend!). das geht nun gar nicht und ist Diebstahl!
Wenn du die VM anrufst wegen der Platte dann frag mal danach und mach klar, dass das nicht geht. Stellt sie sich stur (asu welchem Grund auch immer) Schreiben aufsetzen zur Herausgabe der Maschine (schriftlich ist wichtig), Frist setzen, und wenn nix passiert, schreiben und auch telefonisch zuvor anmerken, dass du dann rechtliche Schritte einleiten wirst. So gehts ja nicht. Warum wurde das gemacht?

angrox


Problem ist: Du hast der VM wohl nicht Bescheid gegeben, dass du deine Haftpflicht dafür in Anspruch nehmen willst. So kann dir keine Haftpflicht was bezahlen, der Schaden ist ja schon behoben und wenns so weiterläuft zahlst du den Zeitwert der Küchenplatte.
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Stimmt nicht ganz, die Haftpflichtversicherung hat der VM eine Anfrage bezueglich Alter und Neuanschaffungspreis der Kueche geschickt.
Hier ist wiederrum das Problem das die VM in Italien wohnt und zu der Zeit (die letzten 2 Wochen) wohl unterwegs war und ich der Versicherung ihr temporaere Adresse gegeben habe. Die Haftpflichtversicherung war auch der Ansicht das die VM in der Beweispflicht ist, dass die Reparatur der Platte nicht fachgerecht ist.

Eine weitere Frage ist der generelle Zeitwert. Nach 20 Jahren ist eine Kueche ja "abgeschrieben" - wenn ich hier eine neue Platte einsetze dann ist das eine Aufwertung der Kueche. Gibt es da nicht einen "Abtausch alt gegen neu" ?

angrox


Wenn du die VM anrufst wegen der Platte dann frag mal danach und mach klar, dass das nicht geht. Stellt sie sich stur (asu welchem Grund auch immer) Schreiben aufsetzen zur Herausgabe der Maschine (schriftlich ist wichtig), Frist setzen, und wenn nix passiert, schreiben und auch telefonisch zuvor anmerken, dass du dann rechtliche Schritte einleiten wirst. So gehts ja nicht. Warum wurde das gemacht?[/quote:54549]
Da habe ich mich etwas missverstaendlich ausgedrueckt: Die Maschine ist schon hier, sie wurde nur ausgebaut. Was mich hier stoert ist die Tatsache das ich ueberhaupt nicht informiert worden bin und dann mit einem Installateur im Schlepptau vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

alex29 Experte!

Also ich glaub so ganz hab dich nicht verstanden. Nochmal zum mitschreiben:
Du bist aus deiner alten Wohnung vor Ende der Kündigungsfrist de facto ausgezogen. Der Ausbau der Spülmaschine war ok, die hast du jetzt auch in deiner neuen Whg, nur dass das gemacht wird, hast du nicht gewußt. Du hast die Maschine selbst genommen in deine neue Whg gebracht.
Soweit ok?
Die Platte wurde entfernt, die VM war, sagen wir mal, schlecht bzw. nicht zu erreichen zuvor, um ihr mitzuteilen, dass du das über Haftpflicht machen willst.
dann gehts ja nur darum und wenn dem so ist:
Schleunigst die Firma ausfindig machen, die den Ausbau gemacht hat und nach dem Teil fragen. Ist das Teil noch da, kann das mit der haftpflicht laufen. Vm in dem Fall genau darüber informieren.
Ist die Platte weg, sofort die Vm kontaktieren, ihr schildern, dass du das jetzt nicht mehr über Haftpflicht laufen lassen kannst, obwohl du alles versucht hast sie zu informieren. Ihr sagen, dass sie das auch nochmal schriftlich bekommt und mach das auch nochmal schriftlich.
Frage ist hierbei: hat die VM überhaupt schon was verlauten lassen von wegen Bezahlung der neuen Platte? Falls sie den kompletten Preis für die jetzige Platte will, sag ihr, dass das nicht geht, es gilt der Zeitwert. Sieh zu, dass du dich im Guten einigst und ihr euch auf einen ebenso guten Preis (für dich) einigt. das wäre am stressfreiesten und das kann ja nicht die Welt kosten. Macht das dann auch schriftlich (am besten!). Hier kann man auch nochmal hinzufügen, dass du da sehr entegenkommend bist, weil du über Haftpflicht schließlich gar nix bezahlt hättest.
Ich hoffe für dich, die Gute schaltet nicht auf stur. Falls doch, meld dich nochmal.
Übrigens: Wer hat denn die Wohunngsabnahme gemacht, oder steht die noch aus?
Gruß,alex29

Gast Experte!


Übrigens: Wer hat denn die Wohunngsabnahme gemacht, oder steht die noch aus?
Gruß,alex29[/quote:1a2b5]

Die Wohnungsabnahme steht noch aus. Ich habe mich mit dem Fall an den Mietschutzverein gewandt. In einer ersten Kurzberatung meinte der Berater das ich hier generell nichts zu bezahlen haette, da der Verkehrswert einer 20 Jahre alten Kueche bei 0 liegt. Des weiteren sei der Austausch der Platte durch einen Handwerker ohne mein Wissen (ich habe die Wohnung immer noch gemietet) ein Grund fuer eine fristlose Kuendigung der Wohnung. Am Donnerstag habe ich einen Vorort-Termin beim Mieterschutzverein, bis dahin werde ich nur versuchen die Platte sicherzustellen.

Ich halte euch auf dem Laufenden, vielleicht kommt ja nochmal wer in eine aehnliche Situation

angrox

Sodala,
ich war mit meinem Mietvertrag beim Mieterschutz. Dort habe ich folgendes Erfahren:

1. Da die Kueche > 20 Jahre alt ist und ich nur den Zeitwert der Platte ersetzen muss muss ich im Endeffekt gar nichts zahlen. Sollte die Platte ueber die Kaution verrechnet werden soll ich den Betrag rueckfordern, bzw soll die Rueckforderung ueber Gericht erwirkt werden (was angeblich eine sehr hohe Erfolgschance haben soll)

2. In meinem Mietvertrag ist eine Klausel, dass ich nach 3,5,7 Jahren einen Teil der Wohnung zu renovieren haette. Dieser Passus ("starre" Regelungen) ist angeblich unwirksam, man koennte sogar Rueckforderungsansprueche fuer die geleistete Arbeit
erheben.

3. Da ich den Schluessel dem Makler zur Besichtigung ueberlassen habe, handelt es sich bei dem eigenmaechtigen Umbau nicht um Hausfriedensbruch, jedoch kann ich jederzeit jeden Handwerker, etc, der Wohnung verweisen (Wohnungsnutzungsrecht liegt noch bei mir).


Der Passus, dass starre Regelungen unwirksam sind, ist mir komplett neu. Kann mir das wer bestaetigen, bzw hat jemand einen Link auf diesen Gesetzestext? Ich habe noch eine Broschuere mitbekommen, wo ebenfalls genau darauf verwiesen wird.

Vielen Dank fuer eure Hilfe, ich halte euch weiterhin auf dem Laufenden.

Gruesse,

Martin

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