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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben 6,5 Jahre mit mind. 2, dann 3 Kindern gewohnt. Wir sind beim Renovieren und haben Gebrauchsspuren (weder Brandflecke noch Farbflecke) - einfach nur Abnutzung an der schon damals billigen Auslegeware. Unser Vermieter verlangt eine Teppichreinigung, die wir sicher auch machen werden, wovon ich mir aber sicher nicht den Riesenerfolg verspreche - aber ich werds machen (lassen). Sollte er dann noch Gebrauchsspuren finden, bin ich dann verpflichtet, den in meinen Augen abgenutzten Belag noch weiter zu reinigen etc.??

Ab wann ist ein einfacher Belag abgenutzt?

Danke

Andreas
Stichwörter: teppichreinigung + auszug

1 Kommentar zu „Teppichreinigung bei Auszug”

capo Experte!

Die Teppichreinigung ist Vermietersache, wenn die Abnutzung auf einen vertragsgemäßen Gebrauch zurück geht.
Da ich hoffe, dass ein Haustier nur bis zur Hundegröße unterwegs war (Das Pferd hatte doch einen Stall, oder <!-- s :D --><!-- s :D --> )
ist die Reinigung eindeutig Vermietersache. Also keine Sorge: Wenn du schon reinigen willst, wird eine weitere Reinigung mehr als unnötig sein.

Gruß,

Capo

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