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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin ein braver Mietzahler, jedoch kommt mein Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach.
Um die Schulden meines Vermieters einzutreiben, wurden nun meine Mietzahlungen gepfändet. Lt. Gerichtsvollzieher betrifft dies die Miete incl. der Umlagen.
Jetzt habe ich Bedenken, dass bei meiner nächsten Umlagenabrechnung durch den Vermieter keine Vorauszahlungen auftauchen und ich die dicke Rechnung bekomme.

Können auch meine Umlagenvorauszahlungen gepfändet werden?

Ich hoffe auf Hilfe
shirin :(

0 Kommentare zu „Pfändung von Mietzahlung, Vermieter zahlungsunfähig/-willig”

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