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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

also ich habe folgendes Problem, meine Familie und ich wohnen seit Januar 2002 in einer Mietwohnung. Nach ca. einem halben Jahr haben wir bemerkt das, dass Dachfenster undicht ist. Natürlich haben wir das dem Vermieter bzw. dem Hausmeister sofort gemeldet. Er sagte uns er würde sich darum kümmern, dem war aber nicht so. Nach mehrmahligen Anrufen bei meinem Hausmeister, denn mittlerweile muss das Dachfenster Tag und Nacht einen Spalt weit geöffnet bleiben egal bei welcher Witterung und auch wenn ich die Wohnug verlassse, hab ich ihm mit einer Mietminderung gedroht. Am nächsten Tag war ein Zettel im Briefkasten mit einer Telefonnummer eines Handwerkers die ich anrufen sollte, dies hab ich auch getan. Der Handwerker kam natürlich auch, er sagte zu mir ja der Fall ist ihm schon bekannt denn er hatte schon mit dem Hausmeister telefoniert. Er hat sich die Sache angesehn und sagte dann, er würde sich wieder bei mir melden wenn er das Ersatzteil besorgt hat. Er hat sich bis heute nicht mehr gemeldet. So nun zu meinem Problem: Ich und mein Mann möchten umziehen. Wir müssten aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten laut Mietvertrag. Könnte ich aber ein Sonderkündigunsrecht erhalten wegen dem undichten Dachfenster? Also sprich keine Kündigunsfrist einhalten zu müssen?

Sorry wegen dem langen Text, aber Ihr würdet mir damit sehr helfen

DANKE

Liebe Grüße
Heike
Stichwörter: benötige + hhhiiilllffee + kündigung

1 Kommentar zu „Benötige HHHIIILLLFFEE bei Kündigung!!!”

Gast Experte!

kurz und Knapp gesagt Nein.
Gründe hierfür ist das eine Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses, grundsätzlich erst nach einer Abmahnung erfolgen kann. Dies muss nicht immer zwangsläufig der Fall sein. Hier jedoch stellt sich der Fall dar als wenn der wille zur beseitigung da ist. Folglich lässt sich hier ableiten das ihr kein Recht zur Fristlosen Kündigung habt.
Sonderkündigungsrechte sind im übrigen klar von einem Gericht dargelegt und im folgenden dargestellt, bei Heirat, erheblichen Familienzuwachs oder bei beruflich bedingten Umzügen in eine Andere Stadt. Durch das offene Fenster sehe ich auch keine Erhebliche Gesundheitliche Belastung.
jedoch der Mietminderung durch nochmalige Fristsetzung steht nichts im Wege.
Dies ist keine Rechtsberatung!!!!

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