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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
auch ich bin neu hier im Forum und habe schon wie irre gegoogelt und auch schon sehr viele Informationen zum Thema Schönheitsreparaturen gefunden! Auch beim Mieterbund bin ich inzwischen regelmäßiger "Gast", da wir seit unserer Kündigung Probleme mit dem Vermieter haben!

Es geht dabei um folgende Probleme:
Wir haben den Mietvertrag zum 15.05. gekündigt und der Vermieter war auch einverstanden, hat sich auf eigenen Wunsch mit Zeitungsanzeigen um einen Nachmieter gekümmert, obwohl wir anboten, uns um einen Nachmieter zu kümmer, damit wir zu unserem Wunschtermin aus dem Mietvertrag kommen.

Meiner Meinung nach hat der Vermieter dadurch, daß er sich selbst um einen Nachmieter kümmerte (und ihn auch nach ca. 10 Interessenten-Besichtigungen gefunden hat, der ihm "angenehm" war...) der Kündigung zugestimmt, was wir auch schriftlich in seiner Kündigungsantwort hatten! Er entläßt uns aus dem Mietvertrag, wenn wir die üblichen Schönheitsreparaturen durchführen, womit wir auch einverstanden waren!

Streitpunkt bleiben jedoch 2 Punkte:

a) Der vom Vermieter im Büro verlegte Teppich ist übermäßig beansprucht und muß ausgetauscht werden! Dies ist OKAY, da wir den Teppich WIRKLICH übermäßig beansprucht haben! Nun der Knackpunkt: Der Vermieter will den NEUWERT zu 100 % ersetzt bekommen (laut seinem Schreiben € 160,-- für die 12 qm)!! Wir haben aber vom Mieterbund erfahren und auch etliche Male im Internet gefunden, daß nur der aktuelle ZEITWERT bezahlt werden muß! Bei Nutzungsdauer von 10 Jahren (so stehts im Mietvertrag) müssen wir also 4/10 des damaligen
Anschaffungswertes bezahlen! Schätzungen zufolge kostete der qm
damals etwa 30 DM!! Somit wären also 4/10 etwa 75 EURO!

b) Der Mietvertrag sollte auf unseren Wunsch zum 15.05. enden, damit war der Vermieter ja auch ursprünglich einverstanden. Wir sollten aber bereits am 09.05. die Wohnung übergeen UND TROTZDEM eine HALBE Monatsmiete bezahlen, anstatt dann nur wie üblich und auch vom Mieterbund gesagten 9/31 !!! Hier beträgt die Differenz zwischen dem, was der Vermieter will und dem, was wir zahlen müßten, etwa 125 Euro!

Zusammen mit dem Teppichboden wären das aus Vermietersicht etwa 460 Euro, die wir zahlen sollen, und aus unserer Sicht wären es um die 275 Euro! Ein satter Unterschied von also 185 Euro!!!

DER HAMMER aber zum Schluß: Schreibt der Vermieter in seinem neuesten Schreiben doch glatt folgendes:
"Falls Sie mit den vorstehenden Bedingungen nicht einverstanden sind, werde ich mit den Nachmietern nochmals wegen deren Mietbeginns sprechen."

Für mich ist dieser Satz nicht nur eine glatte Drohung, sondern dies grenzt meines Erachtens schon an ERPRESSUNG! Wir sollen seinen
Bedingungen zustimmen, oder er macht mit den NAchmietern den Vertrag rückgängig, so daß wir noch bis zum Ende der gesetzl. Kündigungsfrist zahlen müssen, was nach unserem Vertrag erst Ende Januar 2006 wäre!

Langsam kommt mir die Galle hoch, am liebsten würde ich diesen Kerl sofort EISKALT verklagen! Was meint Ihr zu dieser ganzen Sache???
Bin für jede Antwort dankbar!

Viele Grüße und danke!
TOMTOM

1 Kommentar zu „Streitpunkt abgenutzter Teppich und Mietzahlung bei Auszug”

andi1949

Hallo,

da fallen mir doch erst mal eine Millionen Fragen dazu ein.
Habt Ihr eine schriftliche Bestätigung für den Auszugstermin?
Liegt der innerhalb der normalen Kündigungsfrist (meist 3 Monate).
Seit Ihr auch schon seit 10 Jahren Mieter der Wohnung/des Büros?
Solche Rechtsstreite ziehen sich meist ewig lang hin.
Rechnet man dann die Kosten für Anwalt und .... ein, lohnt es sich meistenst sich vorher irgendwie vernünftig zu einigen.
Wir reden doch hier über eine Differenz von 85 Euro oder?
Wegen dem Auszugstermin würde ich normalerweise auch einfach noch mal mit dem Vermieter reden.
Ich gehe mal davon aus, daß der euch jetzt ein paar tage eher raus haben möchte damit er vielleicht für den neuen Mieter ab 15. noch neuen Belag verlegen lassen kann (ist nur eine Vermutung!)
Da biete es sich doch an (wenn es euch nicht stört) ihm anzubieten sich freidlich auf 75 Euro für denj teppich zu einigen und dafür ein paar Tage eher auszuziehen.
Wenn man so eine alte Rechtssache ncoh so ewig hinter sich herzieht kann einem das den Spaß an den neuen Räumen auch ganz schön vermiesen.

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