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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche einen kurzen Rat. Am 28.12. letzten Jahres erhielt ich meine NK-Abrechnung für 2003 allerdings bereits mit Vermerk seitens des Vermieters, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.

Die resultierende Nachforderung habe ich unter Vorbehalt bezahlt und gleichzeitig Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt. Als Frist für eine korrekte Abrechnung habe ich den 28.02.05 genannt (4 Wochen nach Abgang des Einspruch). Bis heute habe ich keinerlei Reaktion des Vermieters. Kann ich (nach nochmaliger Fristsetzung) die aktuellen Nebenkosten um den nachgezahlten Betrag kürzen?

An welche Fristen ist der Vermieter bei einer Korrektur der NK-Abrechnung gebunden?

Viele Grüße

Jens

0 Kommentare zu „Frist zur Korrektur von Nebenkostenabrechnung”

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