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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Freundin und ich haben am 21.1.05 einen Staffelmietvertrag auf fünf Jahre abgeschlossen. Zum Recht auf außerordentliche Kündigung haben wir nichts unterschrieben bzw. es ist dort nichts eingetragen.

Am 25.3.05 war die Übergabe, der Mietvertrag beginnt am 1.4.05, 1. Miete ist bezahlt, Kaution als Sparvertrag angelegt.

Als wir nach der Übergabe die Fenster öffneten, stellten wir fest, dass in sämtlichen Fenstern Klebereste von Fliegengittern sind, diverse Klebereste sind noch auf den Fenstern und nicht so leicht zu entfernen.
In einige Fenster (Thermopen) wurden sogar Löcher für Fenstergardinen gebohrt.

Zudem sind viele Fliesen angebohrt und ca. 30-50 Löcher in den Wänden, wo noch Dübel vorhanden sind. Einige Fenster scheinen seit Jahren in den Fugen nicht geputzt worden zu sein.

Das Haus wurde zwar unrenoviert übergeben, aber die meisten Mängel hat der Vermieter bei der Abnahme durch den Vormieter auch nicht gesehen. Er meinte nur, dass wir die Klebereste ja auch selber entfernen können. Er hat aber höchstens 20 % der Klebereste gesehen. Dies wird einen Zeitaufwand von gut einer Woche in Anspruch nehmen (trotz Löser).
Die Bohrlöcher kann man auch mit Kunststoffkleber zumachen, meinte er.

Wir möchten jetzt, dass er die defekten Fliesen erneuert und die Klebereste entfernt, da die Vormieterin sagt, es wäre nicht von ihr.

Falls der Vermieter nicht mit sich reden lässt (er ist bis nächsten Montag in Urlaub), kann ich vom Mietvertrag zurücktreten? Ich habe nämlich keine Lust, noch eine oder zwei Wochen Mehrarbeit in das Haus zu stecken.
Und jetzt, da die Vormieterin raus ist, sieht man erst, wie verwohnt die Bude ist, obwohl sie erst 13 Jahre alt ist.

Danke im Voraus

1 Kommentar zu „Nach Schlüsselübergabe diverse Mängel, Rücktritt möglich?”

Tiger

Ich habe mich mit dem Vermieter mittlerweile so geeinigt, dass die Vormieterin sämtliche Klebereste und Fliegengitterreste entfernt.
Der Vermieter hat ja Gott sei Dank auch noch die Mietkaution der Vormieterin einbehalten.

Aber ich habe festgestellt, dass im Bad 16 Dübellöcher vorhanden sind. Insgesamt wurden dadurch 37 Fliesen beschädigt. Diese Löcher kamen aber erst zum Vorschein, nachdem wir die ganzen Windows-Color-Bilder entfernt haben.

Nun sagt der Vermieter, dass dies normale Abnutzung ist. Es ist wohl laut Gerichtsurteilen mittlerweile so, dass ein Mieter nach Lust und Laune bohren darf, wenn er etwas befestigen will. Aber 16 Dübellöcher gehen meiner Meinung nach über das normale Mass hinaus. Trifft dies zu?
Ich habe nämlich beim BGH auf der Seite noch beim Mieterschutzbund nichts dazu gefunden.

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