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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also ich habe folgendes Problem, und zwar hatten wir eine riesen Mäuseplage in der Bude, jetzt sind es nur noch 1 oder 2, von ca. 30 Mäusen... also das fing vor 2 Monaten an als imens viele Mäuse bei mir in der Wohnung rumliefen und auch bei den anderen Mietern, als ich die Vermieterin anrief meine sie ich solle fallen aufstellen, Mäuse hätte es wohl nie da gegeben muss an uns liegen, das fand ich eine frechheit, okay mit der falle haben wir 12 Mäuse gefangen in 3 Wohnungen und es wurden 200 gramm frischköder gefressen, jetzt sind die meisten mäuse tot und das problem ist das haus ist so gebaut das: Die normale Wand, 20 cm zwischenraum und dann eine Holzwand ist... wo die Mäuse jetzt stinken und vergammeln, meine wohnung riecht nach einer verwesung... Die vermieterin sagt ich soll mir lavendel in die Bude hängen und lüften, das dauert aber noch ewig lange bis die komplett verwest sind, das kann doch kein zustand sein... ich kann in der bude jetzt nicht mehr schlafen, was kann ich machen? Die Vermieterin sagt wir wären schuld an den Mäusen weil wir die zwischentür zwischen haustür und flur immer auflassen... Es ist völliger unfug das Mäuse dadurch kommen, die kommen woanders her es ist ein altbau von 1940, 1985 wurde die elektronik nochmal neu gemacht und ich zahle 259 Euro warm + strom.... auf 28 qm.... da kann ich doch wohl verlangen das die vermieter sich um die Mäuseplage kümmern... ist es rechtens wenn ich die Miete für diesen Monat komplett einbehalte?
Stichwörter: mäuse + wohnung

2 Kommentare zu „Mäuse in der Wohnung”

Gast Experte!

Hallo,

einfach einbehalten dürfen Sie die Miete nicht, Sie müssen folgendes befolgen:

Ihren Vermieter auf den Mangel (Mäuse sind ein Mangel) hinweisen, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, Ihrem Vermieter eine Frist lassen, damit dieser den Mangel beheben kann, sollte dann nichts passieren, könne Sie die Miete mindern:

Bei Mäusen in der Wohnung darf die Miete gemindert werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Das Amtsgericht Köln zum Beispiel habe 30 Prozent Mietminderung wegen zahlreicher Mäuse in der Wohnung für angemessen gehalten (Az.: 209 C 520/02).
Im verhandelten Fall waren jedoch nicht nur vereinzelte Mäuse in der Wohnung gesichtet worden. Es hatte eine «Mäuseplage» geherrscht. Für massenhaft Mäuse sprachen «Fressschäden», so die Experten. Auch hätten insgesamt 12 Giftköder aufgestellt werden müssen, und die Mäuseplage habe mindestens einen Monat gedauert.

Nach Informationen des Mieterbundes kann bei einer lang dauernden Mäuseplage in der Wohnung die Miete im Extremfall auf null gekürzt werden. Sogar eine fristlose Kündigung kommt in Betracht, entschieden die Amtsgerichte Brandenburg (Az.: 32 C 520/00) und Berlin-Tiergarten (Az: 6 C 177/96).

Gast Experte!

es war ja eine mäuseplage bei uns, das schlimme ist über 1 woche hat eine maus in der wand gegammelt bis ich die wand aufgemacht habe, das ist doch kein zustand...

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