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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In der vom Hausverwalter aufgeführten Mieterabrechnung wurden keine Hausverwaltungskosten aufgeführt. Diese wurden komplett an meine Vermieterin berechnet und auch als nicht auf den Mieter belastbar gekennzeichnet. Meine Vermieterin verlangt nun trotzdem 50% der Hausverwaltungskosten von mir. Ist dies zulässig ?

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Für die Mieterabrechnung selbst stellt sie mir 20 Euro in Rechnung.
Muß ich für die Erstellung meiner Nebenkostenabrechnung (die durch den Hausverwalter erstellt wird) tatsächlich bezahlen?

1 Kommentar zu „Hausverwaltung / Mieterabrechnung”

Gast Experte!

Hi, also meines Wissens dürfen die Nebenkosten keine Verwaltungsgebühr, seitens deines Vermieters enthalten.
Also ist die Hausverwaltung auch nicht abrechenbar.

Greet da Jones

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