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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

und noch eine Frage.
Der Vermieter hat in diesem Jahr die Heizkostenabrechnung für 2003 neu erstellt. Die erste enthielt sehr viele Fehler auf die der Vermieter sofort hingewiesen wurde. Nach beiden Abrechnungen muß ich erheblich nachzahlen. Kann ich jetzt erklären, dass die Abrechnung nach obigem $ ausgeschlossen ist?

mfg

georg
Stichwörter: §556 + abs3 + bgb + falsche + heizkostenabrechnung

0 Kommentare zu „Falsche Heizkostenabrechnung - §556 Abs.3 BGB”

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