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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wie haben ein Problem,
meine Freundin hat 2004 eine Whg angemietet in der handschriftlich vereinbart wurde, dass Sie bis zum Juni 2006 auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet. Der Vermieter hat sich aber das Recht auf ordentlichen Kündigung behalten.

Für mich liegt hier ein Verstoß gegen das Mietrecht im BGB vor. Ist das so richtig?
Weil es sich für den Mieter um einen sogenannten Knebelvertrag handelt.
Ein Urteil des BGH lautet das der Kündigungsausschluss wirksam sei, solange Vermieter als auch Mieter gegenseitig auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichten. Für uns als Mieter stellt sich nun die Frage ist diese Klausel unwirksam oder nicht.

Ich wohne jetzt seit nem halben Jahr bei ihr und uns wird die Whg zu klein, da noch ein Kind von 5 Jahren mit im Haushalt lebt und die 3 Zimmerwhg nur 55 qm hat.

Ich hoffe man kann mir weiterhelfen

MFG Hans

0 Kommentare zu „Wichtig!!! ist einseitiger Kündigungsaschluss wirksam???”

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