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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bzw. wir haben leider das Problem, das uns unser ehemaliger Vermieter die Kaution (1200€) nicht zahlen will. Folgender etwas komplexer Sachverhalt:

Das Mietverhältnis (eine WG) bestand zuerst zwischen mir, einem weiteren Mitbewohner - im weiteren K - und unser alten Vermieterin. Später zog eine 3. Person in die WG - im weiteren T - die jedoch nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen wurde. Ebenfalls beteiligte sich diese Person nicht an der von uns gezahlten Kaution. T überwies lediglich seine Mietteil direkt an die Vermieterin.

Die Vermieterin musste das Haus dann eine Wohnungbaugesellschaft verkaufen und folglich zahlten wir ab sofort alle 3 unseren Mietteil an diese Gesellschaft. Sehr schnell teilte uns die WBG mit, dass sie das Haus abreisen möchte - wir demzufolge möglichst umgehend ausziehen sollen.

K und ich (also die beiden alten Mieter, die auch die Kaution gezahlt hatten) kündigtem zum Ende August. T wohnt bis heute in der Wohnung.

Die WBG weigert sich nun, die Kaution oder wenigstens einen Teil an K und mich zurückzuzahlen, da die Wohnung ja noch nicht leer sei. Sie argumentiert, dass es eine Art Untermietverhältniss zwischen uns und T gegeben hätte und wir demzufolge verantwortlich sind, die Wohnung leer zu bekommen. Es gab jedoch nie ein Untermietsverhältnis - vermutlich gibt es überhaupt gar kein Schriftstück zum Mietverhältnis von T , aber das ist doch nicht K's und mein Problem, denke ich!? In jedem Fall zahlt T seit jeher seinen Mietteil direkt an die WBG und niemals an uns. Das Argument mit dem Untermieter ist demzufolge doch haltlos, oder?

Die Situation ist nun folgende, dass T wohl niemals die 1200€ Kaution zahlen wird - warum sollte er? - der WBG das auch egal ist, weil sie hat ja unsere 1200€ und wir die Dummen sind. T interessiert das alles nicht - wir haben keinerlei Druckmittel gegen ihn und so können wir eigentlich nur hoffen, dass die WBG das Haus irgendwann tatsächlich abreist und wir eventuell dann doch die Kaution bekommen. Doch niemand weiß, wann das ist und so befürchten wir, dass wir im schlimmsten Fall noch Jahre auf unsere 1200€ warten müssen.

Meine Frage ist nun, ob die WBG das Recht hat, die Kaution in vollem Umfang einzubehalten und ob sie uns die Pflicht auferlegen kann, dafür zu sorgen, dass die Wohnung komplett leer ist? Im Prinzip kann sie uns ja noch nicht mal nachweisen, dass wir T überhaupt kennen und indem sie jeden Monat T's Mietanteil kassiert, stimmt sie doch einem Mietverhältnis zwischen T und WBG stillschweigend zu?! Da müsste sich doch die WBG drum kümmern, dass die Wohnung leer wird - sofern sie das möchte?!? Die haben dafür ja auch Möglichkeiten, wir nicht? Liege ich da richtig mit meinen Hoffnungen?

Und zu guter letzt: Wofür eine Kaution für eine Wohnung einbehalten, die man ja demnächst sowieso dem Erdboden gleich mach will??? Sollen wir da vorher noch Schönheitsreparaturen durchführen und weißeln???
Stichwörter: kaution + vermieter + zahlt + zurück

5 Kommentare zu „Vermieter zahlt Kaution nicht zurück”

kurisu aktiver Benutzer

Der Mieter ist dafür Verantwortlich die Wohnung Ortnungsgemäß an den Vermieter zu übergeben. In wie weit hat denn die Übergabe an den Vermieter bzw. die WBG stattgefunden?

Ich kann mir schon vorstellen, das die WBG die Wohnung weiterlaufen lassen muss so lange Wohnung nicht an Sie übergeben wurde. Im Grunde weiß die WBG ja nur das da von jmd. Geld aufs Konto gezahlt wird. Das wird vermutlich auch nicht die volle Miete sein, so dass da womöglich noch Mietanteile offen stehen, für die Sie und K als Mieter haftbar sind.

Ist jetzt aber erstmal rein spekulativ, ohne weitere detaills.

JackyDean

Der Mietvertrag wurde von K und mir schriftlich Ende August gekündigt. Wir sollten ausdrücklich keine Nachmieter suchen (wie bei WG's sonst üblich), da die WBG ja gern das Haus abreißen möchte.

Es gab auch keine Übergabe vor Ort, bei dem die WBG den Zustand der Wohnung geprüft hätte um bei Mängeln ggf. die Kaution zu kürzen - was natürlich auch nachvollziehbar ist, denn welchen Vermieter interessieren Mängel in der Wohnung, wenn er sowieso vor hat, das komplette Haus abzureißen?!

Letztlich ging es der WBG nur darum, möglichst schnell das Haus leer zu bekommen und da sind K und ich ihr ja durchaus sehr entgegen gekommen. Meines Wissens existierte nur ein einziger Mietvertrag - und zwar der zwischen K, mir und der WBG. Dieser ist gekündigt, wir sind ausgezogen - die Wohnung steht somit der WBG zur Verfügung.

Was können wir dafür, dass es keinen Vertrag zwischen T und der WBG gibt? Warum setzt ihn die WBG nicht einfach vor die Tür, wenn sie die Wohnung leer haben möchte und er keinen Vertrag hat? Ich sehe nicht, wo das Problem ist.

electron

Hallo,

bei Streitigkeiten wegen Auszugtermin ist die Schlüsselabgabe massgeblich (wenn ordentlich gekündigt wurde.
Ohne Schlüssel seid ihr drausen und könnt die Wohnung nicht mehr nutzen.

Wegen der Kaution hab ich noch nicht ganz verstanden, von wem ihr die Kaution eigentlich haben wollt? Bezahlt habt ihr sie ja wohl an T. Das Geld muss ja irgendwo separat auf einem Konto sein, oder?
Ich denke, der Inhaber von diesem Kautionskonto muss das euch zurückzahlen. Wie da der Weg dahin ist??? Mahnung, Mahnbescheid...

Viel Glück.

JackyDean

Nein, nein - an T haben wir nichts gezahlt. Die Kaution war erst auf einem extra Konto unserer alten Vermieterin, dass natürlich mit Verkauf des Hauses auf die WBG übergegangen ist.

T ist ja nur der neue Mitbewohner gewesen. Er hat, wie gesagt, keinerlei Kaution bezahlt, sondern lediglich seinen Anteil der Miete auf das Konto der WBG überwiesen. Jeder von uns hat seinen Mietanteil separat überwiesen.

Ghostraider Experte!

Also, T zahlt immer noch Miete auf das Mietkonto für die Wohnung, sodass für den Wohnungseigentümer die Wohnung immer noch vermietet ist und auf gut deutsch die Kündigung nur Teil vollzogen ist.
Da die WBG wohl noch Zeizt mit dem Abriss hat meldet sie sich nicht und lässt den letzten Mieter noch drin.

Da die WBG mit T keinen Vertrag geschlossen hat die Mieter K und Sie aber einen mündlichen Vertrag geschlossen haben und monatlich Miete auf das gemeinsame Mietkonto von T überwiesen wird, was auch mündlich mit den anderen Mietern abgeschlossen wurde liegt ein mündlicher Mietvertrag vor.
Sie als Hauptmieter müssen T wenn er nicht freiwillig geht rausklagen.
Sie müssen die Wohnung leer oder wenn von der WBG was mit vermietet wurde mit den Sachen dann dem Vermieter zurück geben.

Nur was mich wundert ist, das da ja nicht die volle Miete bei der WBG eingeht Sie als Hauptmieter noch keine Mahnung wegen auflaufender Mietschuld bekommen haben.
Wenn als Bsp. die Miete 300€ beträgt und jeder 100€ überweist fehlen doch jeden Monat 200€ auf dem Mietkonto.
Also würde ja irgendwann Mietrückstand von mehr als drei Monatsmieten auflaufen und Sie würden dann die Kündigung und Mahnbescheid bekommen.

Also entweder Rechtsanwalt oder selbst zusehen das der T die Hütte leer macht und das schnell.

Gruß
ghost

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