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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Folgendes Problem:
Ich wohnte in einem möbilierten Zimmer, welches über eine Mitwohnzentrale vermittelt wurde. Mit dem Vermieter habe ich einen Mietvertrag geschlossen welcher befristet war (Ende Mai) aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnis. Kaution wurde bei Mietbeginn in bar gezahlt. Da es über diese Mitwohnzentrale lief musste ich an diese ebenfalls monatlich eine provision zahlen. Nachdem der eigentliche Mietvertrag ausgelaufen ist, bin ich allerdings nicht ausgezogen, da sich mein Arbeitsverhältnis verlängert hat. Eine Verlängerung des Mietvertrages mit dem Vermieter wurde schriftlich nie vereinbart, somit auch keine Kündigungsfristen. Ich musste lediglich dieser Mitwohnzentrale monatlich Bescheid geben, ob ich zum Monatsende ausziehen werde oder nicht.
Mitte September war es soweit, dass ich zum Monatsende ausziehen würde. Dies teilte ich der Mitwohnzentrale mit und ebenfalls dem Vermieter (zumindest dessen Eltern, da der Vermieter so gut wie nie erreichbar war). Die Wohnungsübergabe hat stattgefunden und wurde ebenfalls nicht vom eigentlichen Vermieter durchgeführt, sondern von dessen Mutter, da er (wie immer) nicht da war. Es waren keine Mängel zu beanstanden.

Nun dreht es sich um die Kaution, der Vermieter will mir eine Monatsmiete von der Kaution abziehen, da er das Zimmer erst einen Monat nach meinem Auszug vermieten konnte. Ist dies sein Recht, obwohl es eigentlich keinen gültigen Mietvertrag gab und somit keine Kündigungsfristen einzuhalten waren??

Danke für Eure Hilfe

0 Kommentare zu „Kautionsrückzahlung/befristeter Mietvertrag”

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