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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir sind umgezogen und richten gerade unsere neue wohnung ein.
Die Fenster haben nur (im Bad und im Schlafzimmer) Jalousien.
Deswegen haben wir im Bad Scheibengardinen angebracht, die zu unserer Einrichtung und durch Zufall auch zum Aussenanstrich des Hauses passen (hellblau ).
Nun kommt der Vermieter und besteht quasi drauf, dass wir KEINE Gardinen hinhängen und wenn, dann nur reinweiße.
Angeblich würde es sonstnicht zu den vermieteten Wohnungen voin ihm passen.
Wir wohnen in einem Gewerbegebiet und der Vermieter hat nebenan sein Gewerbe und die Büroräume.
Er meint, er kann die Vorschrift machen, dass die Jalousien (silbergrau) auch benutzt werden und demnach zum äusseren Bild gehören und passen.

Kann er sowas vorschreiben?
Stichwörter: gardinenvorschrift

7 Kommentare zu „Gardinenvorschrift”

Susanne Experte!

Ganz klar: Nein
Ein Gardinenverbot ist mir nur aus Holland bekannt und auch nicht aus unserem Jahrhundert....
Selbst, wenn dies im Mietvertrag durch eine Klausel geregelt wäre (vielleicht mal nachschaun?) denke ich nicht, dass die gültig ist.

Ghostraider Experte!

@Susanne, in Holland waren die Gardinen nicht verboten, nein, die Leute konnten oder wollten keine vor die Fenster hängen weil die es nicht einsehen wollten für Gardienen an den Fenstern Steuern zahlen zu müssen.
In Holland gab es bis in die 50ziger 60ziger Jahre eine Gardinensteuer für Gardinen die vor den Fenstern angebracht waren.
(Hi hi meine Oma war Holländerin)

So und nun zum Wunschdenken des netten Vermieters.
Gehe hin und schenke ihm irgend einen Vorhang als Gardine der arme Kerl kann sich wohl keine leisten.

Der Vermieter kann und darf dem Mieter die Gestaltung seiner Fenster nicht vorschreiben, außer es geht über den normalen Geschmack und verunstaltet das Gesamtbild. Auch da kann er es nicht verbieten sondern kann nur darum Bitten da Fenster anders zu gestallten.

Gruß
ghost

MiZschie aktiver Benutzer

Hallo!
Der Vermieter hat keine Ruhe gelassen und hat uns zu ihm bestellt. Vorher sind wir vorsichtshalber dann doch in den Mieterbund eingetreten, falls er Schwierigkeiten machen sollte. Leider haben wir erst in 14 Tagen einen Termin bekommen um die Sache zu besprechen.
Heute waren wir dann bei unserem Vermieter.
Er meinte, dass er es nciht so dulden kann und er will, dass wir die Gardinen abhängen. Daraufhin haben wir ihm gesagt, dass wohl auch kein Vermieter uns eine Gardinenvorschrift machen könnte. Sein Kommentar darauf hat uns dann zu einem "Kompromiss" geführt. Er meinte, dass ihm das Haus gehört und er bestimmen kann, was gemacht wird. Und dass er auch schnell eine eigenbedarfskündigung aussprechen kann.
Da wir grade erst eingezogen sind wollen wir ja auch keinen großen Ärger.
Also haben wir uns jetzt erst mal geeinigt, dass die Jalousien so angebracht werden, dass sie im runtergelassenen Zustand die Gardinen von aussen verdecken. Also die Jalousien an die Fenster von innen gemacht werden und die Gardinen dahinter.
Wir haben es jetzt geändert und es gefällt mir gar nciht. Man kann ncihts mehr auf die Fensterbank stellen und ich finde es einfach nciht mehr schön.

Den Termin beim Mieterbund werden wir wohl trotzdem in Anspruch nehmen und mal nachfragen, was es mit der Eigenbedarfskündigung auf sich haben kann und was es für Folgen für uns haben kann. Er kann doch nciht einfach wieder kpndigen, wo wir grade erst eingezogen sind.

Ausserdem müssen wir mal den Mietvertrag prüfen lassen. Wir haben die wohnung durch die Zeitung, in der stand, dass die Wohnung 75 m² groß ist.
Beim Nachmessen ist uns aufgefallen, dass es weniger m² sind. Im Mietvertrag stehen allerdings KEINE m² drin. Also kann man sich nciht mal beschweren.


Was meint ihr dazu?

EASY91

öhm...sorry, aber ist die qm-zahl nicht ein entscheidender punkt vom mietvertrag???

qm-zahl muss doch auf jeden fall angegeben sein.....


aber euer momentaner wohnzustand is auch ganz schön scheiße.....fensterbank gehört zur wohnung und müsste doch daher benutzt werden können.....

weiß jetzt selber nicht ob das hier was ich gerade im begriff bin zu schreiben was mit kulanz oder einigung zu tun hat: ich denke aber mal, dass wir gerade nur von einer hausseite reden, oder? dann soll euch doch der vermieter die mittel zur verfügung stellen, dass die gesamte hausseite incl geschäftsräume gleich aussieht.
müsste theoretisch auch möglich sein, noch mal nen vertrag zur mietsachen-übernahme zu schreiben wo drin steht, dass ihr jalousinen oder so vom vermieter übernommen habt....

und mit der eigenbedarfskündigung: wenn er zum eigenbedarf kündigt, muss er nachweisen, dass er die auch wirklich zum eigenbedarf gekündigt hat. sprich: tochter oder sohn oder mutter zieht in die wohnung. weil: wenn der typ eigenbedarf anmeldet nur damit er euch mit eurem "anti-gardinen-getue" (is nicht böse gemeint, aber so wird er wohl über euch denken) los is, und es zieht dann niemand (aus der familie) ein oder er vermietet die wohnung einfach an leute weiter, die mit seiner gardinen-haltung klar kommen, dann könnt ihr rechtlich gegen ihn vorgehen. immerhin hat er euch dann ungerechtfertigter weise rausgeschmissen.....hab da jetzt schon ein paar mal was drüber gelesen....und soweit ich weiß müsste der dann auch eure umzugskosten übernehmen und evtl anfallende doppelte mieten....aber wie gesagt: nur wenn er NACHWEISLICH nicht für den eigenbedarf gekündigt hat...

MiZschie aktiver Benutzer

Hallo!
Also die Jalousien (Innenjalousien) waren im Schlafzimmer und im Badezimmer drin und die haben wir auch "mitgemietet".
Aber nur die Jalousien wirkte mir einfach zu kalt und kahl, so dass ich eben Scheibengardinen drangemacht habe. Zumal die Toilette direkt gegenüber des Fensters ist und wenn einer auf die Toilette muss, dann müsste man die Jalousien GANZ runter machen, damit man nichts sieht.
Deswegen habe ich im unteren Bereich des Fensters eine Scheibengardine angebracht und im gleichen Sttoff auch rechts und linkls Schals.
Das passte unserem Vermieter nciht, weil er meint, dass die Jalousien den ganzen Tag runter sein sollten, damit das Bild gegeben ist. Um Licht reinzubekommen kann man die Lamellen der Jalousie ja schräg stellen. Und wenn man eben auf die Toilette geht, dann macht man die Lamellen eben dicht.

Da ich aber nciht den ganzen Tag die Jalousien runter machen will haben wir uns jetzt zwar geeinigt, dass wir die Gardinen hinter die Jalousie hängen, also nciht mehr an die Scheibe, aber dazu brauchten wir neue Gardinenstangen und Ringe, weil die andren dafür nciht passten, die ich dafür geholt habe. Dafür haben wir ca 30 Euro bezahlt. Kosten, die hätten nciht sein müssen.

Normalerweise hätte ich auf mein Recht bestanden, die Gardinen so zu lassen, wie sie waren. Aber als er mit der &quot;Drohung&quot; des Eigenbedarfs ankam, war mir ganz anders. Vor allem, weil wir ja grade erst 2 Wochen hier wohnen. Ich kann nciht wieder umziehen. Das geht 1. ins Geld und 2. auch an meine Substanz (bin ja nciht mehr die Jüngste <!-- s ;) --><!-- s ;) --> )

Und das mit der m² Zahl der wohnung werden wir mal beim Mieterbund ansprechen. Natürlich werde ich auch die &quot;Drohung&quot; der Eigenbedarfskündigung ansprechen. Denn ich mag in keinem &quot;Pulverfass wohnen, was jeden Tag explodieren kann. Sprich, wo jeden Tag die Kündigung im Briefkasten liegen kann.
Bei der Wohnungsbesichtigung wurde vor allem gesagt, dass sie Mieter suchen, die langfristig die Wohnung behalten wollen, weil wohl die letzten 2 Mieter nach 2 und einem Jahr ausgezogen sind. (vielleicht weiß man jetzt auch warum). Und wenn man umzieht, weil man langfristig eine Wohnung meiten will und nach 14 Tagen schon so eine Drohung ausgesprochen wird ist das schon großer Mist.

Ghostraider Experte!

Der Vermieter kann nicht vorschreiben[/b:92b5b] ob man Gardinen und welche man ans oder ins Fenster hängt.

Will der Vermieter Eigenbedarf anmelden kann er diesen wie hier in diesem Fall angedroht nicht nach 2 Monaten Mietzeit anzumelden sondern muss dies schon vor Abschluss des Mietvertrag dem Mieter mitteilen.

Will er jetzt wegen Eigenbedarf kündigen fällt er auf die Nase und der Mieter kann weiter darin wohnen.

Bei solch einem Vermieter würde ich sofort mich bei einem Mieterverein (mit Rechtsberatung) anmelden und nachfragen oder 100€ investieren und einen Rechtsanwalt aufsuchen und mich da genau schlau machen was der Vermieter darf und kann.

Der Vermieter ist hier in seinen Rechten verdammt sehr eng gehalten, was ich auch für richtig und vernünftig halte. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Gruß
ghost

MiZschie aktiver Benutzer

Hallo Ghost.
Danke für die Antwort.
Der Vermieter hat nach nicht mal 2 Wochen diese &quot;Drohung&quot; ausgesprochen und nciht erst nach 2 Monaten <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
Wir haben uns direkt beim Mieterbund angemeldet. Nächste Woche haben wir den Termin dort.
Wir wollen auch nciht wieder ausziehen, denn die Wohnung selber gefällt uns sehr gut.

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