Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mache ich hie was falsch? Irgendwie war mein Beitrag nicht sichtbar???

Einfach nochmal:

Hallo, ich möchte mich mit einer Frage anschließen:
Ich wohne seit 15 Jahren bei meinem coolen Opa in einem seiner Häuser zur Miete, ganz normal ohne Probleme.
Nun habe ich eine zänkische Mutter und zänkische Tanten, die die Häuser erben werden (es ist wohl bald der Fall, auch wenn ich das am liebsten nicht erleben würde). - Es ist fast sicher, daß sie sich über die Erbverteilung nicht einigen werden, so daß wohl ALLES verkauft werden wird und dann der Geldbetrag aufgeteilt. Ist halt so.

Die Idee ist nun, mit meinem Opa einen SEHR langen, erbsicheren Mietvertrag abzuschließen.

Die Frage: Wie lange "dürfen" sich die Vertragpartner privat (ohne Notar! ohne Grundbucheintrag!) höchstens aneinander binden? Und ist dann auch der letztendliche Käufer an den Mietvertrag gebunden, auch wenn er vor dem Kauf den Mietvertrag nicht zu Gesicht bekommt?

Notarsachen, Erbänderung und dererlei würde er niemals machen, also wirklich nur privat. Es geht echt nur um die Dauer, die möglich ist.

Danke schonmal.
Stichwörter: mietvertrag + möglich + laanger

0 Kommentare zu „Laanger Mietvertrag möglich?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.