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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

brauche dringend Hilfe.
Meine Mutter (79 Jahre) ist zu 100 % schwerbehindert (seit 2 Jahren). Seit üüber 7 Jahren wohnt sie in Ihrer Mietswohnung. Der Eigentümer verkauft jetzt die Wohnung und der neue Eigentümer möchte in die Wohnung einziehen. Was mache ich nur? Meine Mutter kann doch da jetzt nicht ausziehen?! Ich hab mir vor 4,5 Jahren eine Eigentumswohnung im gleichen Wohnblock gekauft um mich besser um meine Mutter kümmern zu können. Da ich auf öffentliche Verkehrsmittel und das Fahrrad angewiesen bin, kann ich für meine Mutter keine Wohnung, die weiter weg ist suchen. Außerdem wäre das eine stark psychisch Belastung für sie. Trotz ihrer Schwerbehinderung kommt sie in ihrer Wohnung noch ganz gut zurecht.
Hat meine Mutter ein Recht darauf in der Wohnung zu bleiben?
Wenn nein, welche Fristen muss der Käufer einhalten, d. h. wie lange kann meine Mutter noch in der Wohnung wohnen bleiben?
Was muss ich sonst noch wissen?
Brauche dringend Rat, weil am Donnerstag morgen der Käufer die Wohnung besichtigen will/ wird.

Gruß und Danke im Voraus
Kirsten

2 Kommentare zu „Eigentumswechsel-Eigenbedarf/ Mieterin schwerbehindert”

Gast Experte!

Kauf bricht Miete nicht!

Der neue Eigentümer muss sich also hinsichtlich der Anmeldung von Eigenbedarf genauso behandeln lassen wie der führere. Nur weil er die Wohnung gekauft hat bedeutet dies nicht zwangsläufig auch Eigenbedarf.

Der neue Eigentümer muss seinen Eigenbedarf begründen. Widersprecht der Kündigung und geht jedenfalls mit der Angelegenheit zum Mieterverein bzw. Anwalt.

FischkoppStuttgart Experte!

Ein zusätzliches Argument ist der Soziale Härtefall.

Also Eigenbedarf erst frühstens nach 3 Jahren (BGB §577a)... Kündigungssperrfrist.

Wenden sie sich einfach mal bei Eingang der Kündigung an den Mieterbund.de

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