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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe hier eine kombierte Frage wo ich nirgends eine Antwort darauf finde. Zum einen habe ich eine Wohnung die seh kalt ist, was wohl an der seh schlechten Ausenisolierung des Hauses liegt. Zum zweiten befindet sich in dieser drei Zimmer wohnung nur zwei Gas-Heizungen, im Schlafzimmer befindet sich gar keine Heitzung. Monentan ist es bei mir in der Wohnung zwischen 08-13 Crad kalt, da der Winter schon im Ammarsch ist habe ich doch große bedenken was ich jetzt machen soll, die eine Gasheitzung (beim Schornsteinfeger seit zwei Jahren überfällig) heizt voll und ich habe noch zwei mobile große Elektroheitzungen die immer voll laufen, trotzdem kann ich keine richtige Termeratur in die WOhnung bekommen. Deshalb habe ich folgende Fragen

> Kann ich eine MIetminderung wegen der schlechten Insolierung machen? Kann ich es testen lassen, wenn ja won wem und wer zahlt das?
> Kann ich eine Mietminderung wegen der NIcht vorhandenen Heitzung im Schlafzimmer machen, ist er überhaupt dazu verpflichtet dort eine aufzubauen, wenn ja muss ich eine Elektro annehmen ?
> Welche MInderung kann ich für die ausgefallene in Anpruch nehmen

Würde mich über antworten Freuen, ich würde gerne mal was unternehmen bevor ich eingefrohren bin

2 Kommentare zu „Kälte/Isolierung/Heizungsausfall”

Ghostraider Experte!

Zum einen, die Wohnung ist gemietet wie gesehen. Sie haben kein Recht auf Einbau einer Heizung, da bei Besichtigung der Wohnung auch keine vorhanden war und sie trotzdem die Wohnung genommen haben.
Sie haben nur ein Recht auf eine bestimmte Mindesgradzahl in den Räumen, die über den angegebenen 8 und 13 Grad liegt.
Ich will mal aus dem Kopf sagen Wohnzimmer, Küche 22-24 Grad Schlafzimmer 18 Grad Bad 24 Grad. So in der Norm liegt es ungefähr aber nicht tiefer.
Wie es jetzt mit der Heizung ist ob elektrisch oder Zentralheizung sollte mal bei einem Mieterverein nachgefragt werden.
Auch was die Isolierung betrifft, die wird wohl nicht auf Ihren Wunsch angebracht, aber welche Pflichten der Vermieter in diesem Fall speziell hat kann Ihnen da auch gesagt werden.

Gruß
ghost

vemi aktiver Benutzer

Hallo,

wie folgt zu den einzelnen Punkten:

Außendämmung:
es gibt lt. ENEV keine Nachrüstpflicht der Außendämmung. Nachrüstpflichten zur Dämmung gab es z. B. nur für nicht begehbare Dachräume. Du kannst sicherlich einen Energieberater beauftragen, die Situation deines Hauses auf die Vorschriften der ENEV zu prüfen. Er kann dich dann auch über die Pflichten des Vermieters zur Nachrüstung aufklären. Die Kosten müsstest jedoch du übernehmen. Für Berlin/Brandenburg könnte ich dir ggf. jemanden nennen.

Heizung:
Hier sollte durch einen Fachmann die Heizleistung der jeweiligen Heizkörper geprüft werden. Diese "können" zu gering ausgelegt sein. Was euer Schlafzimmer angeht. Ist es als Wohnraum oder als Abstellkammer im Mietvertrag erfasst? Eine Kammer muss keine Heizung haben.

Meines Wissens (hier bin ich allerdings nicht sicher) muss eine heizmöglichkeit in jedem Wohnraum vorhanden sein. Das kann auch eine durch den Vermieter gestellte E-Heizung sein. Hier ist allerdings zu prüfen, ob die E-Anlage das zulässt.

Hoffe erst einmal geholfen zu haben.

Gruß Vemi

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