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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

da unser Vermieter ein richtiger Tyrann ist von "Rollläden werden zu laut runtergelassen" bis "nach 22 Uhr sollten Sie nicht mehr nach Hause kommen" und uns auch laufend, d.h. mindestens 3-4 Mal die Woche mit seinen Besuchen belästigt und dann lautstark wird und mich mit dem Finger bedroht, haben wir uns zur Kündigung zum 31.12.2007 entschieden.

1.Da der Vermieter wie gesagt mit sehr ausfallen bzw. beleidigend wird, traue ich mich nicht mehr, wenn mein Partner nicht zu Hause ist, die Tür zu öffnen. Man muss dazu sagen, dass der Vermieter direkt gegenüber wohnt und so immer nur dann noch kommt, wenn meine Partner nicht da ist. Da der Vermieter auch zu gegeben hat mehrfach unsere Wohnung ohne unsere Anwesenheit oder unser Einverständnis betreten zu haben - möchte ich, wenn er klingelt nicht die Tür öffnen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich bin keine kleine schüchterne Person, aber ich möchte mich ihm nicht "ausliefern" und die Situationen verschlimmern.

2. Ab wann müssen wir uns offen für Besichtigungstermine zeigen? Ich gebe ganz ehrlich zu, dass ich nach dem ganzen Terror, den wir hier erlitten haben - nur ungerne ihm dann auch noch die freie Hand geben möchte, die Wohnung rumzuzeigen. Reichen von meiner Seite aus Vorschläge für Besichtigungstage?

3. Wir haben keine Mängelliste erstellt beim Einzug, da die Wohnung neu renoviert war. Der Vermieter hat von uns auch keine Kaution damals verlangt (d.h. vor 1 Jahr - länger war es nicht auszuhalten). Wir befürchten, dass die Löcher wegen den Lampen Probleme geben könnten. Gibt es da Regelungen? Wie verhält es sich, wenn wir keine Kaution gezahlt haben mit Ansprüchen gegen uns? Die Wohnung ist in einem einwandfreien Zustand immer noch. - Aber er wird Fehler suchen, die gar nicht da sind.

4. Bin ich verpflichtet dem Vermieter zu sagen, wo wir danach hinziehen werden? Ich möchte nämlich nicht, dass er es weiß und uns weiterhin tyrannisiert!


Vielen Dank für die Hilfe
Nora
Stichwörter: auszug + kaution

2 Kommentare zu „Kaution und Auszug”

BK-Mann Experte!

Hallo,

eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.07 wäre meines Erachtens nicht nötig gewesen, da es sich hier, so wie es sich liest, um einen Vermieter der übelsten Sorte handelt, und wenn man es richtig angepackt hätte, mit einer frsitlosen Kündigung raus gekommen wäre.

Folgende Tatsache lässt mich zweifeln, ob der Vermieter überhaupt weiß was er treibt., denn er ist nicht berechtigt einen Schlüssel der Wohnung zu haben.
Und wenn dieser ungefragt in die Wohnung geht ist dies Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden. Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand.

Eine Verpflichtung die Türe zu öffnen besteht nicht. Der Vermieter muss sich in der Regel vorher anmelden, wenn er in die Wohnung möchte. Die Gerichte sagen dazu, das einmal in zwei Jahren ausreichend ist, um sein Recht der Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen.
Auch muss man als Mieter nicht dulden, das ständig jemand zu einer Wohnungsbesichtigung kommt. Auch hier muss der Vermieter sehen, dass es für den Mieter nicht zur Belastung wird.

Wie verhält man sich nun?

1. Ruhig bleiben
2. Keine Angst haben.
2. Sich nicht blöd anmachen lassen, und dem Vermieter den Rücken zudrehen und gehen, wenn er beleidigend wird. <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->
3. Dem Vermieter sagen, er hat sich vernünftig anzumelden, wenn er etwas möchte, und er hat sachlich zu diskutieren, ohne Beleidigungen.
5. Dem Vermieter mit einer Klage drohen, wenn er weiterhin die Wohnung ohne Erlaubnis betritt. Und dies auch tun, denn diesen Prozess gewinnt ihr. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->
6. Eventuell noch das Türschloss bis zum Auszugstermin tauschen. Da kann der VM sich auf den Kopf stellen und Hänschen Klein singen,- er hat es zu dulden, wenn es beim Auszug wieder rückgängig gemacht wird. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
7. Dem Vermieter natürlich die neue Adresse geben, denn ihr wollt doch hoffentlich eine BK und HK Abrechnung für 2007 haben? <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->
8. In den Mietvertrag schauen, was dort wegen Schönheitsreparaturen steht. Steht das falsche drin, könnt ihr euch freuen und getrost umziehen, und Löcher in der Decke Löcher sein lassen.
9. Nicht einschüchtern lassen bis zum 31.12 (ganz wichtig), denn ihr habt Rechte.
10. Sich freuen, dass man bein Einzug keine Kaution zahlen musste. Erleichtert die Sache ungemein. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->


Grüße vom

BK-Mann

noff

Hallo BK-Mann,

danke dir für deine schnelle Antwort.
Der gute Mann ist ein Drama wie es im Buch steht.


Wir haben damals extra Bilder beim Einzug gemacht. Reichen die als Beweisdokument, dass nichts verändert ist?

Mir macht § 10 Sorgen Betreten der Mietsache durch den Vermieter
&quot;3. ISt das Mietverhältnis gekündigt, so dürfen der Vermieter oder sein Beautragter gemeinsam oder je einzeln die Räume mit dem Mietinteressenten zu den gleichen Zeiten, wie in Ziff.2 festgelegt, betreten.&quot;

&quot;2. Will der Vermieter das Grundstück verkaufen, so dürfen er oder sein Beautragter gemeinsam oder je einzeln die Mietsache zusammen mit dem Kaufinteressenten Montag bis Freitag von 17.00-20.00Uhr, Samstag von 10.00-13.00Uhr und an Sonntagen von 11.00-12.00 Uhr betreten.&quot;

und jetzt noch
halt das übliche, dass er es 2Tage vorher anmelden muss.... aber ich will ihm ja nicht die Tür öffnen. Darf er jetzt einfach reinkommen? Immerhin steht ja in &quot;6.Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Räume während dieser Zeit auch in seiner Abwesenheit betreten werden können.&quot;

Wie mach ich das denn jetzt? Ich will einfach nicht mit dem Kerl reden. Und ich will schon zweimal nicht, dass er in die Wohnung reingeht. Wir sind beide viel außer Haus und befürchtet dieses aber jetzt.


Wenn er uns nicht antrifft, dann muss er doch von sich aus eine Benachrichtigung in FOrm von Brief oder so einschmeißen. Oder?

Wie detailiert darf denn die BK / HK von mir verlangt werden?


Zum anderen behauptet er, dass wir uns nicht an die Hausordnung halten würden in Form von putzen. Und hat uns deshalb ein sehr charmantes Schreiben über Lüften etc. unseres Erachtens plant der Mann schon gerichtliche Schritte und Schäden an seiner Wohnung. Was für Schäden könnte er denn merken, wenn wir angeblich nicht genug Lüften?
Oder wie will er denn beweisen, dass wir nicht wirklich putzen? Er kann usn doch nicht die ganze Zeit beobachten - war er ja doch tut. Sollten wir uns Sorgen machen, wegen diesen Mängel? Immerhin kann er nicht mal eine Kaution einbehalten - also wird er doch bestimmt sich rechtliche Schritte ausdenken.



Schönheitsreperaturen:
&quot;1.Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.

2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wänder und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich HEizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen, Lasieren von Naturholztüren und -fenster) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vorzunehmen unter Berücksichtung von §11 Abs.1 dieses Vertrages&quot;
11. 1 geht es nur um farbgestaltung tapete - haben wir nicht gemacht

2. ist dann nur normale zeitabfolge - trifft auf usn nicht zu.....

JEtzt Befürchtungen?


VIELEN DANK

Nora

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