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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei mir stellt sich folgende Frage:

Wir haben bei Bezug in unsere Wohnung eine Gasetagenheizung einbauen lassen. Die Miete wurde nicht erhöht. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Gasetagenheizung nach 10 Jahren auf den Vermieter übergeht. Das ist nun der Fall. Da wir einen Mietvertrag incl. Nebenkosten, sprich einen Festmietpreis haben, stellen sich folgende Fragen:

Wer ist ab jetzt für die Wartung zuständig und muss diese zahlen?
Wer zahlt Reparaturen?

Diese beiden Positionen waren bisher unser Problem.

Hoffe ihr habt hier Erfahrungen und könnt mir diese mitteilen.

Gruß Vemi

1 Kommentar zu „Übergang der Gasetagenheizung auf den Vermieter”

Susanne Experte!

Grundsätzlich der Eigentümer. Wartungskosten können aber über die Nk-Abrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an!

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