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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.
In meinem Mietvertrag steht in §7 ausdrücklich, dass die Haltung von Tieren aller Art erlaubt ist, jedoch bei großen Tieren das ganze mit dem Vermieter abgesprochen werden muss ("Die Haltung eines großen Haustieres, insbesondere eines großen Hundes ,ist ausschliesslich mit zuvorerteilter Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Haltung mehrer Hunde oder Katzen ist nicht zulässig.).
Dann im §14, den er selbst hinzugefügt hat, steht "Haustiere sind ausdrücklich nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Meerschweinchen, sowie Zierfische.).

Ich würde mir gerne eine Katze anschaffen (weiblich und kastriert, außerdem eine Wohnungskatze). Dieses Tier fällt nicht unter "große Tiere" ist aber weder ein Meerschweinchen oder ein Zierfisch. Nun weiß ich nicht genau, was ich da tun soll.
Darf mein Vermieter mir das überhaupt verbieten?
Ich habe im Internet ein wenig nachgeforscht und habe das hier gefunden:
Haustierhaltung: Stört die Katze nicht, so darf sie bleiben
Hält ein Mieter (trotz grundsätzlichen Verbots) eine Katze ausschließlich in seiner Wohnung und werden Nachbarn durch das Tier nicht belästigt, so kann der Vermieter nicht die Ausquartierung der Katze verlangen, da das friedliche Zusammenleben der Mieter nicht beeinträchtigt wird.
(Amtsgericht Hamburg, 47 C 520/95)

Heißt das ich kann mir einfach eine Katze anschaffen und wenn sie nicht stört behalten?

Ich freue mich über jede Antwort!
Danke im vorraus!

Pumaherz
Stichwörter: §7 + erlaubt + tierhaltung + verbietet + §14

9 Kommentare zu „§7 Erlaubt Tierhaltung §14 Verbietet Tierhaltung”

Susanne Experte!

Eine Klausel, die Tierhaltung grundsätzlich ausschließt, ist nicht gültig. Kleintiere sind immer erlaubt, allerdings streiten sich die Geister, ob Katzen zu den Kleintieren gehören. Wie wäre es vor Anschaffung der Katze den Vermieter zu fragen?

Pumaherz

Danke für die Antwort!

Ja, ich werde auch Heute bei meinem Vermieter anrufen, nur wollte ich halt vorher wissen, ob der mir das überhaupt verbieten darf...

Nochmal Danke.

MfG

Pumaherz

Pumaherz

Hallo.
Wir haben es endlich geschafft den Vermieter zu erreichen. Seine Reaktion ist nicht gerade positiv ausgefallen. Er war außerdem respektlos und frech. Trotz überzeugender Argumente (Hauskatze, sterilisiert, stubenrein, etc) sagte er nur, dass ihm das vollkommen egal sei. Alles was ihn interessiert ist, dass ein potenzieller Nachmieter (mit Katzenallergie) die Wohnung deswegen nicht nehmen wurde, weil wir eine Hauskatze gehalten hätten.
Kann er uns mit diesem Argument die Katze (ausschließlich Wohnungskatze) verbieten?
Ich selbst reagiere auch auf Katzen allergisch, doch bei dieser Katze merke ich gar nichts. (keinerlei Reaktion auf einen Bluttest)
Außerdem habe ich folgenden Artkel gefunden:


"Vermieter muß die Tiere dulden , Nr.2 /// AG Hamburg (Az: 47 C 520/95)
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann, da dieser in seiner Entscheidung nicht völlig frei ist, sondern für eine Ablehnung einen triftigen Grund haben müsse. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter die Haltung einer Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.


Was kann ich jetzt unternehmen?
Ich würde mich über eine erneute schnelle Antwort sehr freuen.

MfG

Pumaherz

Susanne Experte!

Du könntest umziehen in eine Wohnung, wo Du auf jeden Fall eine Katze halten darfst.
Das Urteil ist gut und schön, allerdings kann jedes andere Gericht und Richter anders entscheiden.

Pumaherz

Danke für die schnelle Antwort.

Das Problem ist nur, dass ich noch zur Schule gehe und ich denke, dass meine Eltern deswegen nicht gleich umziehen werden.

Im Internet stand aber auch noch, dass man mir den Wunsch nur mit einem trifftigen Grund abschlagen könnte. Der Grund, der mir aber genannt wurden ist nicht so gravierend, da man alle Haare mit z.B. einem Nassstaubsauger vom Boden entfernen könnte. Außerdem gibt es noch andersweitige Mittel um das Haus sauber zu halten.

Eigentlich darf er mir die Katze ja nicht verbieten. Ich hätte nicht mal nachfragen müssen, da wir ja nur bei großen Tieren eine Einverständniserklärung bräuchten und § 14 ungültig ist. Anstatt einer Anwort hat er aber nur mir gesagt, dass wenn ich ihn jetzt zu einer ANtwort ind den nächsten Tagen zwingen würde, er definitiv nein sagen würde. Mein Problem ist, dass er jetzt aber erstmal in den Urlaub fahren möchte und mir deswegen frühesten mitte November bescheid sagen könnte. Ist das so eine schwere Entscheidung? Wir würden ja für alle Kosten aufkommen, sodass er ja eigentlich keinen Schaden hätte.

Eigentlich müsste er sehr zufrieden sein mit uns Mietern, da wir schon längst neue Teppiche, etc hätten verlangen können. Doch da lässt er sich gerne sehr viel Zeit, falls überhaupt was passiert.

Gäbe es keine andere Chancen als Umzug, auf die Antwort warten oder wenn man die Katze aus therapeutischen Gründen bräuchte?

Mfg

Pumaherz

Susanne Experte!

Du mußt die Antwort abwarten, eine positive solltest Du Dir schriftlich geben lassen.
Es ist noch interessant, dass sich die Gerichte übrigens zum Thema Katze überhaupt nicht einig sind, ob diese zu den Kleintieren gehören (kann der VM nicht verbieten) oder nicht. Im Gegensatz dazu ist ein Yorckshire Terrier zu den Kleintieren zu zählen und dessen Haltung kann vom Vermieter nicht verboten werden.

Pumaherz

Ich wünschte, ich hätte schon eine Antwort. Nur kann der Vermieter mich so lange warten lassen und vorher noch gemütlich in den Urlaub fahren? Das ist ne Sache von 5 Minuten und sein Grund, weshalb er es sich nochmal genauer überlegen muss ist meiner Meinung nach eher lächerlich. Ich sitze hier wie auf glühenden Kohlen und der macht sich einen schönen Urlaub. -.- Ist das normal?

Was ist, wenn ich herausfinden könnte, dass er noch andere Häuser vermietet und dort Katzen gehalten werden?

Susanne Experte!

Du darfst selbstverständlich vor Gericht Dein Recht einklagen, bzw. eine richterliche Entscheidung in Deinem speziellen Fall verlangen. Für die Zukunft würde ich daher raten: schön auf ein eigenes Häuschen sparen da Du ja merkst, was Vermieter so alles anrichten.

Pumaherz

Wie wahr <!-- s :) --><!-- s :) -->
Trotzdem vielen vielen Dank Susanne.

Mit freundlichen Grüßen

Pumaherz

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