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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin!

Ich habe folgendes Problem: Bis Anfang 2005 habe ich in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Wir mußten für 2002 und 2003 über 800 € an Nebenkosten zusätzlich entrichten, weil der Energieverbrauch (Heizung) durch 2 Mitbewohner, die selbst im tiefsten Winter bei wochenlanger Abwesenheit die Heizung an- und die Fenster aufgelassen hatten, sehr hoch war. Meist haben wir zu spät bemerkt, daß da mal wieder die Heizung an war... Daher wurde der Abschlag für die Nebenkosten durch den Vermieter natürlich auch erhöht. Weil jetzt aber jeder wußte, worauf er zu achten hatte (auf micht hörte halt keiner), ist davon auszugehen, daß für 2004 einiges zurückgezahlt wurde.
Wir hatten zwar bei meinem Auszug vereinbart, daß ich meinen Anteil an einer etwaigen Rückzahlung für 2004 erhalten würde, aber bislang hat sich niemand gemeldet und auf Anrufe, E-Mail etc. meinerseits wird nicht reagiert.

Daher jetzt meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf einen Teil der zurückerstatteten Nebenkosten für 2004? Mein Nachmieter kann eigentlich keinen Anspruch haben, denn er hat ja für den entsprechenden Zeitraum gar nichts bezahlt...

Bin für jede Antwort dankbar!
Stichwörter: nebenkostenrückzahlung

3 Kommentare zu „Nebenkosten-Rückzahlung”

Susanne Experte!

Warst Du denn ein Hauptmieter bzw. warum bekommst Du die Abrechnung nicht vom Vermieter?

Trollo

2004 war ich noch Untermieter. Hauptmieter war einer der Mitbewohner, der im Oktober 2004 ausgezogen ist und das Mietverhältnis gekündigt hatte. Bis Februar 2005 hatten wir dann gar keinen Mietvertrag, weil der Vermieter zwar die Kündigung akzeptierte, aber keinen neuen Mietvertrag ausfsetzte... Zuletzt bin ich dann dem neuen Mietvertrag "beigetreten", Hauptmieterin ist eine der Mitbewohnerinnen.

Und darum bekomme ich keine Abrechnung...

MichaelO

Hallo,
in meiner Abrechnung steht die Wartung der Heizung mit 240,-E zu Buche.
Der ortsübliche Preis liegt aber bei 120,- E was mehrere Angebote bstätigen.

Da der Vermieter auch Eigentümer der Heizungsfirma ist, hab ich schlechte Karten, oder?
Mein Einspruch wird so kommentiert, es sei unüblich in der Garantiephase der Heizungsanlage die Wartungsfirma zu wechseln. Auf seiner Rechnung steht auch nur frech Wartung drauf pauschal.

Wat kann man da machen???

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